Seit Dezember 2024 stehen die Starkregengefahrenkarten für Remseck am Neckar und 13 weitere Kommunen im Remsgebiet online zur Verfügung. Die Karten bieten einen umfassenden Überblick über die Überflutungsrisiken durch Starkregen und Flusshochwasser entlang der Rems. Sie helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen gezielt zu planen.
Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist!
Starkregen kann jeden treffen!
Starkregen wird es in Zukunft immer häufiger geben. Das bedeutet: In kürzester Zeit fällt sehr viel Regen – manchmal ganz überraschend.
Dann besteht die Gefahr, dass Wasser in Gebäude eindringt und dort große Schäden verursacht, an Gegenständen und an der Gebäudesubstanz.
Problematik:
Das Starkregenrisikomanagement Rems umfasst Maßnahmen zur Identifikation, Bewertung und Reduzierung der Gefahren, die durch Starkregenereignisse entstehen können. Ziel ist es, Überschwemmungen und Schäden in Remseck zu minimieren. Dazu gehören die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, bauliche Schutzmaßnahmen, verbesserte Entwässerungssysteme und die Sensibilisierung der Bürger. Durch gezielte Planung und Vorsorge sollen gefährdete Gebiete besser geschützt und die Bevölkerung auf mögliche Risiken vorbereitet werden.
Im SRRM geht es um den „katastrophalen“ Starkregen der auch zu einer Sturzflut führen kann und sehr selten auftritt. In Zeiten des Klimawandels kann es aber immer häufiger zu solchen Ereignissen kommen. Das Ziel des SRRM ist es, das Risiko für Starkregen zu kennen und Handlungsoptionen für den Umgang mit der Gefahr zu entwickeln.
Es handelt sich bei dem im SRRM betrachteten Starkregen um Wassermengen, die weit größer sind als die Bemessung des Kanalnetzes. Eine Aufdimensionierung des Kanals ist in keinem Fall eine realistische Lösung, um mit den hier betrachteten Starkregen umzugehen, da es zu einer Überdimensionierung des Kanals führen würde und damit einerseits nicht wirtschaftlich wäre und zum anderen auch technische Probleme im Regelbetrieb mit sich führen würde. Schäden durch den Rückstau des Kanals sind ebenfalls nicht Teil des SRRM und gehören zur privaten Vorsorgepflicht der Bürgerinnen und Bürger (siehe Private Vorsorge).
Im SRRM werden vor allem Gefahren für die Allgemeinheit und Objekte von öffentlichem Interesse bezüglich ihres Risikos für oberflächlich abfließendes Wasser betrachtet. Dieser öffentliche Bezug liegt zum Beispiel bei einem Kindergarten in privater Trägerschaft vor oder bei einem Industriebetrieb, von dem aufgrund seiner verarbeiteten oder gelagerten Stoffe bei Überschwemmung durch Verdriften von Schadstoffen eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Ansonsten werden im Zuge des kommunalen Starkregenrisikomanagements keine privaten Gebäude oder Liegenschaften näher untersucht. Zum Schutz Ihres Privateigentums lesen Sie bitte weiter unten in dem zugehörigen Kapitel.
Landschaftsarchitektin
Fachgruppe Grünplanung, Friedhof
Leitung
Fachgruppe Grünplanung, Friedhof, Stadtwerke Remseck am Neckar, Stadtentwässerung Remseck am Neckar, Fachbereich Städtische Infrastruktur, Eigenbetriebe +4 Weitere