E1n Weg für alle

© Alle Rechte vorbehalten Stadtverwaltung Remseck am Neckar

Eine Kampagne zur gegenseitigen Rücksichtnahme und mehr Verständnis füreinander auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen

In Remseck am Neckar gibt es zahlreiche gemeinsame Fuß- und Radwege. Besonders im Bereich rund um das Rathaus treffen verschiedene Verkehrsteilnehmende mit unterschiedlichen Zielen aufeinander. Um Abhilfe zu schaffen, wurde der Runde Tisch „Fuß- und Radverkehr“ ins Leben gerufen.

Vertreter aller Fraktionen, die Ortsgruppe Fuss e. V. und der ADFC Remseck verfolgen gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung die Ziele des Runden Tisches „Fuß- und Radverkehr“:

  • Werben für mehr Rücksichtnahme, Achtsamkeit, Wertschätzung und ein faires Miteinander auf gemeinsamen Wegen
  • Der Bereich rund um das Rathaus, der Neckarstrand, die Endhaltestation der U12 und der Neckardamm erhalten besondere Beachtung
  • Bauliche Änderungen werden nicht ausgeschlossen
  • Auf geltende Regeln aufmerksam machen, denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger wissen, dass zum Beispiel auf einem Fußweg, der für Fahrradfahrende freigegeben ist, Schrittgeschwindigkeit gilt.
  • Tipps für das richtige Verhalten für alle Verkehrsteilnehmenden

Der Runde Tisch „Fuß- und Radverkehr“ setzt sich aber auch mit weiteren Schwerpunkten im Stadtgebiet auseinandersetzen. Die Bürgerschaft wird zum gegebenen Zeitpunkt aufgerufen, sich gerne zu beteiligen.

Tipps für einen ruhigen Spaziergang oder eine entspannte Fahrradtour auf gemeinsamen Fuß- und Radweg

Verhalten Sie sich stets fair und bleiben Sie aufmerksam. Denken Sie die möglichen Fehler der anderen Verkehrsteilnehmenden mit und wenn sich jemand eindeutig falsch verhält und Sie gefährden könnte, versuchen Sie in erster Linie ruhig zu bleiben und aus der Gefahrenzone heraus zu kommen.

Halten Sie Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden und planen Sie jederzeit einen Ausweichweg ein. Rechnen Sie als Radfahrerin oder Radfahrer immer damit, dass Ihnen jemand vor das Rad laufen kann. Seien Sie in erster Linie zu jeder Zeit bremsbereit und nutzen Sie gegenüber Fußgängern Ihre Klingel, wenn es nötig ist. Auch eine freundliche Ansprache mit der Bitte, vorbeigelassen zu werden und ein anschließender Dank sind hilfreich.

Beim Queren der Fahrbahn wirkt sich ein freundliches Zunicken oder eine kurze Handbewegung positiv auf den allgemeinen Umgang miteinander aus.

Es ist auf jeden Fall günstig, den Wegeverlauf vorher zumindest im Kopf durchzuplanen und bei einer Absichtsänderung unterwegs diese nicht plötzlich im Straßenverkehr zu vollziehen. Fahren Sie oder stellen Sie sich notfalls rechts heran, um dort in aller Ruhe zu bedenken, wie die Streckenänderung am Sichersten vollzogen werden kann.

Wesentlich ist es, seinen Abbiege-Wunsch rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Obwohl das Handzeichen beim Richtungswechsel etwas aus der Mode gekommen ist, ist es noch immer vorgeschrieben und dient auch der eigenen Sicherheit (StVO §9). Sie haben als Radfahrerin oder Radfahrer den großen Vorteil, relativ einfach daran mitwirken zu können, den Straßenverkehr menschlicher zu gestalten: Fahren Sie so, dass andere Ihre Absicht aus Ihrem Fahrverhalten klar erkennen können. Geben Sie nötigenfalls eindeutige Zeichen und versuchen Sie sich bewusst im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmenden zu bewegen.

Gehen oder fahren Sie öfter mal zusammen mit jüngeren Generationen (z.B. Ihren Enkeln). Das bewirkt zum einen die Intensivierung des eigenen Gehens oder Radfahrens und Ihre Vorbildfunktion wirkt sich auch auf das eigene Verhalten aus. Bei hohem Verkehrsaufkommen sollte das Kind immer innen laufen. Bitte lassen Sie das Rad fahrende Kind vorfahren, so haben Sie es kontinuierlich im Blick und können leichter Hinweise, Warnungen und auch einmal eine Anweisung geben.

Welche Regeln gelten eigentlich auf welchen Wegen?

Hier eine Übersicht für alle zu Fuß Gehenden und Radfahrenden:

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Sonderweg für Fußgänger

Das Zeichen 239 zeigt, dass es hier einen Sonderweg für Fußgänger gibt. Für andere Verkehrsteilnehmer, ausgenommen Rad fahrende Kinder bis 10 Jahre, ist die Benutzung des Fußgängerweges verboten.
Fußgänger müssen diesen Weg benutzen. Das Radfahren auf diesem Weg ist verboten. Fahrradfahrende müssen absteigen und schieben!

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Sonderweg für Fußgänger, Zusatzschild Rad frei

Durch das Zusatzschild „Rad frei“ dürfen auch Fahrradfahrende den Fußgängerweg befahren, allerdings dürfen sie nur in Schrittgeschwindigkeit fahren und sie müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen.

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Sonderweg für Fußgänger/Radfahrer

Das Schild zeigt, dass dieser Weg ein Fußgängerweg und Radweg ist. Anders als bei getrennten Fuß- und Radwegen wird hier der Weg gemeinsam genutzt.
Fußgänger und Fahrradfahrer müssen diesen Weg benutzen. Radfahrende müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen!

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Getrennter Rad- und Gehweg

Das Verkehrszeichen "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links" (VZ 241-30) weist den Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sich Radfahrende und Zufußgehende den Weg teilen. Der Radweg befindet sich hier auf der linken Weghälfte. Der Radfahrende darf die Fahrbahn nicht befahren und muss den Radweg benutzen.

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Sonderweg Radfahrer

Das Zeichen zeigt, dass es hier ein Sonderweg für Radfahrer gibt. Dieser Weg gilt ausschließlich nur für Radfahrer, für andere Verkehrsteilnehmer ist dieser Weg verboten. Radfahrer müssen diesen Weg benutzen.