Brenner, Armin
Leitung
Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere
Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauvorhaben ist gesetzlich geregelt. Das Baugesetzbuch schreibt in § 3 BauGB eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren vor. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Bauvorhaben, bei denen eine zusätzliche freiwillige Beteiligung der Bevölkerung für uns als Stadtverwaltung und Gemeinderat sehr wichtig ist.
Unter Bauen und Wohnen finden Sie zudem alle Informationen rund um die Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie aktuelle Bebauungsplanverfahren und öffentliche Bekanntmachungen.
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