Kronmüller, Ute
Sachbearbeitung
Fachgruppe Gebäudemanagement
2024 lohnt sich der Kauf einer Stecker-Solaranlage gleich aus mehreren Gründen. Die Strompreise sind nach wie vor auf hohem Niveau. Jede Kilowattstunde, die stattdessen aus der Stecker-Solaranlage verbraucht wird, spart also Geld.
Seit Juni 2023 unterhält die Stadt Remseck am Neckar ein kommunales Förderprogramm und bezuschusst Haushalte beim Kauf und der Installation von Stecker-Solaranlagen. Im Jahr 2023 haben insgesamt 43 Haushalte in Remseck am Neckar den Zuschuss erhalten.
Nachdem der Gemeinderat die Fortsetzung des Förderprogramms für Stecker-Solaranlagen in Remseck am Neckar am 27.02.2024 beschlossen hat, werden die Förderrichtlinien und das Antragsverfahren nun angepasst und ab 01.05.2024 ist eine Antragstellung möglich. Die Förderung erfolgt nach einer Sozialstaffelung, in dem die Fördersumme je Haushalt auf 100 € und für Empfänger mit Wohngeld oder einer Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung auf 200 € festgesetzt wird. Es stehen hierfür insgesamt 20.000 € Fördergelder zur Verfügung.
Es wird gebeten, die Förderrichtlinie vor Antragstellung sorgfältig durchzulesen, um zunächst die eigene Förderberechtigung zu prüfen.
Folgende Anträge können online gestellt werden:
Alternativ finden Sie die Anträge hier als PDF-Datei:
Weitere Dokumente für die Antragstellung:
Stecker-Solaranlagen sind Solarmodule, die beispielsweise an Balkongeländern installiert werden können. Diese kleinen Photovoltaiksysteme sind auch bekannt als „Plug & Play-Solaranlagen“ oder „Balkonkraftwerke“. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Die Leistung ist auf 800 Watt begrenzt.
Stecker-Solaranlagen produzieren Strom für den Eigenbedarf. Es wird also kein Strom in das Stromnetz eingespeist und dadurch eine Einspeisevergütung generiert. Da die Einspeisevergütung wegfällt, sind die kleinen Anlagen mit geringem bürokratischem Aufwand zu betreiben. So kann man unkompliziert die Kosten für den im eigenen Haus anfallenden Strom senken und ganz praktisch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Diese „Balkonkraftwerke“ sind zwar nicht besonders groß, doch können sie – je nach Haushaltsbeschaffenheit und Ausrichtung der Anlage – die in der Regel vorhandene Grundlast decken, also den Energiebedarf beispielsweise für Kühlschränke, Standby-Geräte oder Heizungspumpen.
Weitere und detaillierte Informationen sowie Informationen zu verschiedenen Kompaktset-Anbietern finden Sie unter anderem bei:
Wie viel Ertrag bringt Ihre zukünftige PV-Steckeranlage? Wie viel CO2 kann mit der Anlage eingespart werden?
Das können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin erfahren, der im Rahmen des Forschungsprojektes „PV.plug-in Tools“ entwickelt wurde, gefördert vom Institut für angewandte Forschung Berlin (IFAF).
Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist ab 01.05.2024 zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Wir empfehlen jedoch, den vorläufigen Zuwendungsbescheid abzuwarten.
Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket 1. Dementsprechend wichtig sind die Änderungen durch das Solarpaket 1, das am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Vor allem die Nutzung von Balkonkraftwerken und die gemeinschaftliche Solarstromnutzung wird einfacher sowie gibt es einheitliche technische Anschlussbedingungen für ganz Deutschland. PV-Anlagen dürfen dadurch mehr leisten und die Stromeinspeisung über die Steckdose wird offiziell möglich.
Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach eingespart werden kann: Stecker-Solar-Simulator
Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail an klimaschutz(at)remseck.de senden.
Sachbearbeitung
Fachgruppe Gebäudemanagement
Assistenz Bürgermeisterin
Dezernat III