Ferien

In den Schulferien veranstalten wir unterschiedliche Aktionstage, Ausflüge, mehrtägige Freizeiten und unsere großen Sommerferienaktionen MiniRemseck oder die Waldwochen. Hier geht es zur Anmeldung und zum aktuellen Programm.

Das Haus der Bürger organisiert in den letzten drei Sommerferienwochen ein buntes Ferienprogramm mit verschiedenen Vereinen und Gruppen der Stadt Remseck am Neckar. Informationen gibt es hier.

Die Hallenspieltage sind ein dreitägiges offenes Ferienangebot des Jugendreferates in den Osterferien. Es findet in der Sporthalle Regental am Lise-Meitner-Gymnasium statt und richtet sich an alle Grundschulkinder. Geboten wird ein vielfältiges Bewegung-, Sport-, Spiel- und Kreativangebot. Eine Anmeldung ist hier nicht erforderlich.
An einem Nachmittag findet eine Öffnung für Jugendliche statt.

Hier gibts alle Infos für Grundschulkinder und Jugendliche!

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Vereine in Remseck e. V. statt.

Die Pfingstfreizeit des Jugendreferats Remseck ist ein Angebot für Jugendliche von zwölf bis siebzehn Jahren aus Remseck am Neckar und dem gesamten Stadtteil Pattonville.
Auf unserer Freizeit haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, neue Freundschaften zu knüpfen, aufregende Aktivitäten zu erleben und wertvolle Erinnerungen zu sammeln.

Der Wald ist mehr als nur die Summe der Bäume - Horst Stern

Für uns ist es einer der schönsten Spielplätze der Welt. Mit Elementen der Wald- und Erlebnispädagogik können Kinder den Wald als vielfältigen Lebensraum neu entdecken und erfahren. In den von ehrenamtlichen Mitarbeitenden angeleiteten Kleingruppen wird unter anderem geschnitzt, ein Niederseilparcours gebaut oder Schmuck aus Naturmaterialen gebastelt. Das Programm ist so unterschiedlich wie der Wald selbst: von Kreativität über Sport bis zum Abenteuer wird vieles geboten. Gemeinsam erleben wir, dass es nicht immer vorgefertigte Spielsachen braucht, um in der Gruppe Spaß zu haben und sich wohl zu fühlen.

Die Waldwochen finden immer in den ersten beiden Wochen der Sommerferien im jährlichen Wechsel zu der Kinderspielstadt MiniRemseck statt und richten sich an alle Kinder aus Remseck und den gesamten Stadtteil Pattonville. Teilnehmen dürfe alle, die die erste Klasse vollendet und ihren zwölften Geburtstag zu Beginn der Veranstaltung noch nicht gefeiert haben.

Die Waldwochen finden in diesem Jahr vom 29.07. – 09.08.2024, jeweils von Montag bis Freitag von 9:30 bis 16 Uhr auf dem Schlossberg in Neckarrems statt. Wir bieten zudem ab 7.30 Uhr eine Frühbetreuung an. Hierfür gibt es ein gesondertes Anmeldeverfahren. Mittags bieten wir ein warmes, selbstgekochtes Mittagessen an, dass die Kinder in ihren Kleingruppe zusammen einnehmen.

Die Anmeldung zu den Waldwochen und zur Frühbetreuung ist vom 18.03. – 07.04.2024 hier möglich. Eine Anmeldung ist nur für beide Wochen (jeweils Montag – Freitag) möglich. Der Teilnahmebeitrag pro Kind beträgt 170€. Wie auch in den vergangenen Jahren wird es Geschwisterermäßigungen geben (zwei Kinder 289€, drei Kinder 408€, vier Kinder 510€).

Nach Ablauf des Anmeldezeitraums werden die Plätze unter allen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Anmeldungen verlost.

Die Anmeldung zum Frühdienst erfolgt in einem gesonderten Anmeldedurchlauf.
Die Teilnahmegebühr für die Frühbetreuung beträgt pro Kind 70 € (inklusive Frühstück). Die Frühbetreuung kann nur in Verbindung mit einer Zusage zu den Waldwochen in Anspruch genommen werden.

 

Unsere Herbstferienangebote im Haus der Jugend Remseck sind darauf ausgerichtet, Kindern und Jugendlichen eine Pause vom Schulalltag zu bieten – sei es in Form von Workshops, Ausflügen oder kreativen Angeboten.

Wo Kinder ihre Stimme erheben und Demokratie spielerisch erleben!

Das Konzept der Kinderspielstadt legt den Schwerpunkt auf die spielerische und kindgerechte Vermittlung von politischen Bildungs- und Entscheidungsprozessen sowie dem Veranschaulichen und Erlernen wirtschaftlicher Abläufe. In MiniRemseck gibt es über 40 verschiedene Betriebe, die von ehrenamtlichen Mitarbeitenden geleitet werden. So kann jedes Kind einen interessanten Beruf ausprobieren und dabei sein erstes eigenes Geld – die Mini€uro - verdienen.

Die Kinderspielstadt MiniRemseck findet im jährlichen Wechsel zu den Waldwochen, immer in den ersten beiden Wochen der Sommerferien, statt. MiniRemseck richtet sich an alle Kinder aus Remseck und den gesamten Stadtteil Pattonville. Teilnehmen dürfen alle, die die erste Klasse vollendet und ihren zwölften Geburtstag zu Beginn der Veranstaltung noch nicht gefeiert haben.

Teilnahmebedingungen an den Angeboten des Jugendreferats der Stadt Remseck am Neckar

Die Kursangebote, Projekte und Ferienaktionen sind ein Angebot des Jugendreferats Remseck am Neckar und richtet sich an alle Kinder und Jugendliche aus dem Remsecker Stadtgebiet und dem gesamten Stadtteil Pattonville. Das Jugendreferat besteht aus dem Haus der Jugend Remseck, der Mitarbeitenden in der Schulsozialarbeit an allen Remsecker Schulen, sowie der Kinder-, Jugend und Kulturarbeit Pattonville.

Die Angebote sind immer für bestimmte Ziel- und Altersgruppen konzipiert. Die spezifischen Ziel- und Altersgruppen sind den einzelnen Programmausschreibungen zu entnehmen.

Der Veranstaltungsort ist der Ausschreibung zu entnehmen. Die Kinder und Jugendliche müssen zum jeweiligen Standort bzw. Abfahrtsort gebracht und wieder abgeholt werden.
 

Anmeldeverfahren

Anmeldung

Jede vollständige und wahrheitsgemäße Form der Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet bei verbindlicher Zusage durch das Jugendreferat Remseck am Neckar zur Teilnahme.

In den Waldwochen, bei MiniRemseck und den Freizeiten erfolgt eine verbindliche Zusage erst nach Eingang des Teilnehmerbeitrags.
Sollte das Angebot voll belegt sein, so besteht kein Anspruch auf eine Zusage und Teilnahme. Die Vergabe der Plätze erfolgt zunächst nach den in der Ausschreibung genannten Kriterien, weiterhin nach sonstigen sachlichen Gründen und falls erforderlich letztlich auch durch Losentscheid.

Für die Donnerstagskurse im Haus der Jugend, die in den Herbst- und Wintermonaten die Spielmobileinsätze ersetzen, besteht außerdem eine Beschränkung der Teilnahme auf zwei Angebote je Zeitraum. Bei einer Anmeldung an mehr als zwei Angeboten behalten wir uns vor, die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorübergehend auf eine Warteliste zu setzen. Die Eltern erhalten hierüber eine gesonderte Information über eine doch mögliche Teilnahme.

Aus organisatorischen Gründen ist für anmeldepflichtige Angebote ausschließlich eine Online-Anmeldung über diese Plattform möglich. Die Anmeldungen für die Angebote sind jeweils bis zum genannten Stichtag in der Ausschreibung möglich.

Ihre persönlichen Daten sind selbstverständlich datenschutzkonform geschützt und werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Kurse und Aktionen verwendet.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können Sie uns sowohl telefonisch über das Sekretariat oder sich per E-mail an: jugendreferat(at)remseck.de an uns wenden. Sie werden dann bei der Online-Anmeldung unterstützt.

Falls Sie Rückfragen zu den Kursen, Freizeiten und Aktionen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Jugendreferats unter 07146 – 289 – 410.

Nach Abschluss des Anmeldezeitraums erhalten alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das Anmeldeportal eine Rückmeldung über ihren Anmeldestatus und bei erfüllten Vertragsbedingungen und ausreichenden Plätzen eine verbindliche Teilnahmebestätigungen.

Stornierung, Nichtteilnahme und Absage

Stornierung der Teilnahme, Ummeldung

Für die Stornierung der Teilnahme oder Ummeldungen gelten die jeweils beim Programmpunkt angegebenen Stornierungsbedingungen. Sofern nicht anders ausgewiesen, ist bei Freizeiten (Pfingstfreizeit, u.ä.) und mehrtätigen Ferienaktionen (Waldwochen, MiniRemseck, u.ä.) eine kostenfreie Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für Stornierungen nach diesem Zeitpunkt wird die Hälfte der Teilnehmergebühr fällig. Die Absagen müssen schriftlich per E-Mail an jugendreferat(at)remseck.de erfolgen.

Unentschuldigte Nichtteilnahme

Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich und rechtswirksam. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung können Ausfallkosten in Höhe des Teilnehmerbeitrages erfolgen. In begründeten Fällen wie Krankheit muss eine Abmeldung erfolgen. Die kann entweder per E-Mail an jugendreferat(at)remseck.de oder telefonisch über das Sekretariat des Jugendreferats erfolgen. Die Entscheidung über die Aussetzung der Ausfallkosten behält sich das Jugendreferat Remseck vor.

Absagen und Änderungen durch den Veranstalter

In einzelnen Fällen kann ein Angebot von Seiten des Veranstalters abgesagt oder geändert werden. Der Teilnahmebeitrag wird bei Ausfall, sofern bereits bezahlt, rückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung.

Ausschluss aus verhaltensbedingten Gründen

Das Jugendreferat behält sich vor Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist aus den Angeboten auszuschließen. Gründe hierfür können sein, dass das Verhalten des Teilnehmenden einen weiteren Verbleib nicht zulässt (mehrfach und/oder schwere Missachtung der Regelungen und Absprachen, Gefährdung von sich und/oder anderen, massive Störung des Programmablaufs). Auch behalten wir uns vor, Teilnehmende auszuschließen, deren Erziehungsberechtigte nicht im erforderlichen Masse kooperieren und eine Zusammenarbeit dadurch unmöglich gemacht wird. Die Erziehungsberechtigten sind im Falle eines Ausschlusses verpflichtet Ihr Kind unverzüglich am Veranstaltungsort abzuholen. Ein Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht nicht.

Aufsichtspflicht, Haftung, Bilderrecht und Datenschutz

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes am jeweiligen Standort/ Treffpunkt durch die Betreuerinnen und Betreuer und endet mit dem Verlassen des Standorts, spätestens zum angegebenen Programmende.

Die Erziehungsberechtigten sind für die rechtzeitige Abholung Ihres Kindes verantwortlich. Die Wege zum Veranstaltungsort bzw. vom Veranstaltungsort weg, liegen in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Die Erziehungsberechtigten setzen ihr Kind davon in Kenntnis, dass es den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuern Folge zu leisten hat.

Haftung

Für während der Angebote des Jugendreferats auftretenden Personen- und Sachschäden haftet die Stadt Remseck am Neckar im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Die Haftung der Stadt Remseck beginnt und endet jeweils am Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt zu den angegebenen Veranstaltungszeiten. Dieser Versicherungsschutz wird jedoch nur insoweit gewährt, als nicht bereits eine Leistungspflicht aus einer anderweitigen privaten oder gesetzlichen Versicherung besteht.

Für Schäden, die dem Jugendreferat, dessen Mitarbeitenden oder anderen Teilnehmenden durch das Kind verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Den Erziehungsberechtigten wird daher der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung empfohlen.

Für alle durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer mutwillig verursachten Sach- und Personenschäden haftet der Teilnehmende bzw. dessen Erziehungsberechtigten selbst.

Es gibt keinerlei Haftung von Seiten des Jugendreferats Remseck für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmenden.

Information zu den Bildrechten

Das Jugendreferat möchte die im Rahmen von Veranstaltungen von Ihrem Kind gemachten Fotoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit nutzen (online auf den Webseiten der Stadt Remseck am Neckar, im Kontext von Printmedien (Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar, Ludwigsburger Kreiszeitung) , sowie auf Plattformen sozialer Medien wie der Instagram- Account der Stadt Remseck am Neckar, sowie des Jugendreferats Remseck mit allen zugeordneten Accounts) und im Fotoarchiv des Jugendreferats speichern.

Ihre Einwilligung wird vom Jugendreferat Remseck zeitlich unbefristet, aber unter Berücksichtigung aktuell bestehender bzw. ggf. geänderter gesetzlicher Speicherfristen aufbewahrt.

Mit der separaten Zustimmung im Anmeldeverfahren wird die Erlaubnis erteilt, die gemachten Bildaufnahmen, analog und digital, zu verwenden.

Datenverarbeitung

Es wird darauf hingewiesen, dass die bei der Online-Anmeldung erhobenen Daten der Kinder und der Erziehungsberechtigten vom Jugendreferat Remseck am Neckar verarbeitet und gespeichert werden. Die zur Durchführung erforderlichen und notwendigen Daten und Angaben werden außerdem an die durchführenden Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, sowie die Betreuerinnen und Betreuer weitergegeben. Die Erklärung zum Datenschutz finden Sie in der Anlage 1.
 

Gesundheit und Hygiene

Gesundheitliche Beeinträchtigungen/ Zecken

Falls Ihr Kind Medikamente einnehmen muss, Allergien und/oder eine chronische Erkrankung hat, bitten wir bei der Anmeldung um entsprechende Mitteilung. Sollte Ihr Kind im Zeitraum des gebuchten Programms ein Medikament einnehmen müssen, so sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert das Vorgehen im Einzelfall mit der Veranstaltungsleitung oder einer von ihrer benannten Person abzustimmen. Grundsätzlich gilt, dass Medikamente nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests und einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Jugendreferat Remseck und den Erziehungsberechtigten von den Mitarbeitenden verabreicht werden können.

Die Unfallkasse empfiehlt die schnelle Entfernung von Zecken. Zecken werden ausschließlich durch besonders geschulte hauptamtliche Fachkräfte entfernt. Für die Entfernung ist ein gesondertes Einverständnis der Erziehungsberechtigen erforderlich. Weitere Informationen hierüber entnehmen Sie bitte der Anlage 2.

Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen

Bei Veranstaltungen des Jugendreferats handelt es sich um Gemeinschaftsveranstaltung. Zur Verhinderung bzw. Vermeidung einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten verpflichten sich Träger und Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten gleichermaßen zu der im Gesetz vorgesehenen Mitwirkung. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Corona, Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Masern, Tuberkulose, Läuse, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut und Darm, …) muss die programmverantwortliche Person umgehend informiert werden. Der Besuch der Veranstaltungen des Jugendreferats ist für erkrankte Kinder in jedem dieser Fälle ausgeschlossen.

Zahlungsarten

Die Zahlungswege sind der Programmbeschreibung zu entnehmen.

Lastschriftverfahren

Im Falle des Lastschriftverfahrens ermächtigen Sie mit Ihrer Anmeldung die Stadt Remseck am Neckar bis auf schriftlichen Widerruf für Veranstaltungen mit Lastschriftverfahren, die entsprechenden Teilnahmebeiträge von ihrem Konto einzuziehen. Zugleich weisen Sie ihr Geldinstitut an, die von der Stadt Remseck am Neckar, auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits muss nicht vorliegen.
Bitte beachten Sie Folgendes:

·   Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich
·   Entstehen der Stadt Remseck am Neckar im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird oder sie der Abbuchung unbegründet widersprechen, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

Stand: 21.11.2023

Impressionen aus den Ferienprojekten