Brenner, Armin
Leitung
Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere
Die Stadt Remseck am Neckar befasst sich, wie viele andere Städte auch, mit den sich ständig verändernden gesellschaftlichen und aber auch rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander. Dabei ist die Stadt bestrebt, solche Entwicklungen aktiv zu steuern und möchte für die aktuellen und künftigen Strukturveränderungen vorbereitet sein und weiterhin eine aktive Steuerungspolitik verfolgen.
Aufgabe der Stadtplanung ist es, die beschlossenen Inhalte konkret umzusetzen. Dies geschieht entweder durch Schaffung von neuem Planungsrecht durch neue Bebauungspläne oder durch die Änderung bereits vorhandener rechtskräftiger Bebauungspläne.
Für diese Zwecke wurden verschiedene Gutachten und Berichte in Auftrag gegeben bzw. ausgearbeitet, die als gesamtstädtisch zu betrachtende städtebauliche Entwicklungskonzepte vom Gemeinderat beschlossen wurden:
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts als Gutachten bzw. Bericht mit Stand vom 28. März 2023 ist abgeschlossen. Das im Gutachten als zentraler Bestandteil aufgeführte Kapital 8 „Konzept zur räumlichen Einzelhandelssteuerung“ (Gutachten Seiten 81 bis 115) wurde zusammen mit der Sortimentsliste, den Grundsätzen zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung sowie der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Remseck am Neckar als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches vom Gemeinderat am 28. März 2023 beschlossen.
Die Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts ist, mit Stand vom 30. September 2022, beschlossen vom Gemeinderat am 25. Oktober 2022, abgeschlossen.
Zusätzlich wurde zum Vergnügungsstättenkonzept noch eine ergänzende Stellungnahme mit Stand vom 22. Dezember 2022 erarbeitet.
Einen wichtigen Einfluss auf die Außenwirkung und Attraktivität einer Stadt haben die Stadteingänge, Einfallstraßen und Ortsdurchfahrten. Das Erscheinungsbild dieser meist auch von Besuchern frequentierten Bereiche beeinflusst in der Regel den ersten Eindruck und das Image einer Stadt. Gleichzeitig sind diese frequentierten Bereiche sehr werbewirksam, weshalb sich an diesen Bereichen Werbeanlagen konzentrieren. Unzureichende Regelungen hinsichtlich Werbung können an diesen repräsentativen Standorten zu einer Überfrachtung und zu störenden Fehlentwicklungen führen, die das Stadtbild negativ beeinflussen und die Standortqualität mindern. Um den privaten und öffentlichen Interessen gerecht zu werden, ist ein verbindliches Regelwerk zur konzeptionellen Steuerung von Werbeanlagen, insbesondere auch Fremdwerbung, erforderlich.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund einer zunehmenden Zahl an Bauanträgen für Werbeanlagen in verschiedenen Teilen des Stadtgebiets, wurde das Büro Dr. Donato Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung, Dortmund / Nürnberg mit der Erarbeitung einer Konzeption zur Steuerung von Werbeanlagen in der Stadt Remseck am Neckar beauftragt. Basierend auf diesem Gutachten wurde die Werbeanlagensatzung erstellt, das Gutachten stellt die Begründung zur Satzung dar.
Werbung soll im Stadtgebiet räumlich gesteuert werden. Städtebaulich sensible Stadteingänge, bedeutende innerörtliche Straßenzüge und Ortsdurchfahrten sind insbesondere für Fremdwerbung nicht geeignet. Es werden diejenigen Standorte definiert, an welchen Fremdwerbeanlagen hinsichtlich gestalterischer, nutzungs- und lagebezogener Gesichtspunkte zugelassen werden können und an welchen nicht. Die räumliche Steuerung von Fremdwerbung sowie auch von Werbung an der Stätte der Leistung dient der Erhöhung der Standortqualität und schafft ein hochwertiges Stadtbild.
Mit der Aufstellung der Werbeanlagensatzung soll diese räumliche Steuerung von Werbung in den verschiedenen Teilbereichen des Stadtgebiets der Stadt Remseck am Neckar, in denen ein Handlungs- bzw. Regelungsbedarf erkennbar ist, vorgenommen werden. Zudem werden Empfehlungen zu gestalterischen Vorgaben für Werbeanlagen an der Stätte der Leistung getroffen.
Leitung
Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere
Bauverständiger
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung
Stadtplanerin
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung