Toch, Katrin
Sachbearbeitung
Fachgruppe Liegenschaften
Seit 1971 leistet die Städtebauförderung in Baden-Württemberg einen bedeutenden Beitrag zur Behebung städtebaulicher Missstände und damit zur Entwicklung von Städten und Gemeinden. Land und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Sanierung und Entwicklung eine Schwerpunktaufgabe. Die Kommunen nehmen sie selbstständig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches wahr, das Land Baden-Württemberg unterstützt sie durch Förderung in Form von Finanzhilfe.
Städtebauliche Sanierung hat zum Ziel, städtebauliche Missstände und Funktionsschwächen in den überbauten Stadtteilen zu beheben. Dabei geht es insbesondere um die Revitalisierung der innerörtlichen Bereiche, Sicherung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, Neustrukturierung, Umnutzung und Aufbereitung von Brachflächen sowie ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand und Verbesserung des innerörtlichen Klimas.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden jährlich mit namhaften Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, wobei aber stets ein nicht unwesentlicher Teil aus Haushaltsmitteln der Stadt als sogenannte Komplementärmittel (Eigenmittel der Stadt) zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Stadt Remseck am Neckar hat sich ebenfalls der Aufgabe Ortskernsanierung gestellt, um die innerörtlichen Bereiche der Stadtteile Aldingen, Neckarrems, Neckargröningen und Hochberg hinsichtlich des Wohnungsbestandes und gleichzeitiger Neuordnung (Abriss und Neubau) an geeigneter Stelle zu verbessern. Beispielhaft und zielweisend konnten in den letzten Jahren durch entsprechende Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung einerseits und Zielsetzungen der Stadt Remseck am Neckar für den öffentlichen Bereich andererseits jeweils beachtliche Ergebnisse erzielt werden.
Broschüre "Über 30 Jahre Stadtsanierung"
Bitte informieren Sie sich bei der Sanierungsstelle der Fachgruppe Liegenschaften, ob das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt und ob die notwendigen Finanzmittel bzw. Zuschüsse bereitgestellt werden können.
Sachbearbeitung
Fachgruppe Liegenschaften
Leitung
Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere