Versorgung und Entsorgung

Remseck am Neckar wird mit Ausnahme des Stadtteils Pattonville vom Eigenbetrieb Stadtwerke Remseck am Neckar versorgt. Die Stadtwerke beziehen ihr Trinkwasser von der Bodenseewasserversorgung und der Landeswasserversorgung. Beide Wasserversorgungszweckverbände bereiten ihr Wasser auf, bevor es über Fernleitungen nach Remseck am Neckar fließt. Nach der Trinkwasserverordnung sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einmal jährlich alle bei der Aufbereitung verwendeten Zusatzstoffe bekannt zu geben. Außerdem sind die Wasserversorgungsunternehmen nach § 8 des Waschmittelgesetzes verpflichtet, mindestens einmal jährlich den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers zu veröffentlichen.

Die aktuelle Wasserverbrauchsgebühr beträgt 2,17 Euro/m³ (netto) .

Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung wird in Remseck am Neckar mit Ausnahme des Stadtteils Pattonville vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Remseck am Neckar übernommen.

Die aktuelle Schmutzwassergebühr beträgt 1,94 Euro/m³.
Die aktuelle Niederschlagswassergebühr beträgt 0,87 Euro/m².

Notrufe

Wasserversorgung
Stadtwerke Remseck am Neckar
Telefon: +49 175 1605274

Wasserentsorgung Kläranlage
Telefon: +49 170 2445756

Weitere Themen:

Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise. In Remseck am Neckar übernimmt dies der Landkreis Ludwigsburg beziehungsweise die AVL Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Ludwigsburg.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Biomüll und die Grünen Tonnen sind im Abfallkalender der AVL erhalten, der jedem Haushalt zu Jahresbeginn zugegangen ist. Abfallkalender können auch beim Bürgeramt in Remseck am Neckar abgeholt werden oder von der Homepage der AVL heruntergeladen werden.

Weitere Informationen: 

Die EnBW ist Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes im Stromnetzbereich für den Stadtteil Aldingen und im Gasnetzbereich für die Stadtteile Aldingen, Neckargröningen (auch Gewerbegebiet Schießtal) sowie im Stadtteil Neckarrems (Bereich Schlossberg).

Die Süwag Energie AG ist Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes im Stromnetzbereich für die Stadtteile Neckarrems, Neckargröningen, Hochberg sowie Hochdorf und im Gasnetzbereich für die Stadtteile Neckarrems (außer Schlossberg) und Hochberg.

Wichtige Adressen:

Elektrogeräte Notdienst der Elektroinnung Ludwigsburg
Telefon: +49 7141 220353

Netze BW GmbH
Telefon: +49 7150 9137-0
E-Mail: kontakt(at)netze-bw.de

Entstörungsdienste
Telefon: +49 800 3629-477 (Strom)
Telefon: +49 800 3629-447 (Gas)

Syna GmbH
Telefon: +49 7144 266-0
E-Mail: tma(at)syna.de

Entstörungsdienste
Telefon: +49 800 7962787 (Strom)
Telefon: +49 800 7962427 (Gas)

Weitere Meldewege:

www.stromausfall.de

Willkommen bei der Zählerablesung.
Momentan führen wir keine Ablesung durch.

Wissenswertes: 

Wartung Ihrer Trinkwasser-Installation

  1. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlagenteile hinter dem Hausanschluss (wie zu Beispiel Rückflussverhinderer und Druckminderer) – mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Stadtwerke – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Daher ist hier eine regelmäßige Kontrolle und Wartung durch ein Installationsunternehmen zu empfehlen.
  2. Absperrventile hinter bzw. nach dem Wasserzähler sollten zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Zeit zu Zeit, mindestens einmal jährlich, betätigt werden.
  3. Anlagenteile, die nur selten genutzt werden, wie zum Beispiel Zuleitungen zu Gästezimmern, Garagenleitungen und andere, sollten mindestens einmal monatlich durchgespült werden, so dass sich der Wasserinhalt regelmäßig erneuert. Verbrauchsleitungen, die nicht mehr benutzt werden, sind aus hygienischen Gründen von der übrigen Trinkwasserinstallation zu trennen.
  4. Das regelmäßige Ablesen – wöchentlich/monatlich – des Wasserzählers ermöglicht die Überprüfung des eigenen Wasserverbrauchs und führt rechtzeitig zum Erkennen von Wasserverlusten und Schäden in der Trinkwasser-Installationsanlage.
  5. Bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel länger als zwei Tage, empfiehlt es sich, die Trinkwasseranlage bei Einfamilienhäusern nach der Wasserzähleranlage und bei Mehrfamilienhäusern an der Stockwerksarmatur abzusperren, um eventuelle Wasserschäden zu vermeiden.
  6. Alle Anlagenteile, die einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung bedürfen (zum Beispiel Wasserzähler, Rückflussverhinderer, Filter, Rohrbelüfter, Rohrtrenner, Druckmessgeräte) und alle Bedienungselemente (zum Beispiel Absperrarmaturen) müssen jederzeit zugänglich und ohne Schwierigkeiten zu kontrollieren und betätigen sein.

Trinkwasserkontrollen
Trinkwasser in Deutschland unterliegt strengsten gesetzlichen Qualitätsanforderungen, um einwandfreies Trinkwasser in höchster Qualität garantieren zu können.
Die Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet Remseck am Neckar werden mit Bodenseewasser und Landeswasser versorgt. Daher ist die Konzentration der Inhaltsstoffe unterschiedlich.
Die Wasserversorgungsunternehmen sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen im Wasser untersuchen zu lassen. Somit stellen wir sicher, dass unser Trinkwasser von guter Qualität ist.Alle Parameter zur Wassergüte (Trinkwasser) in der Stadt Remseck am Neckar finden Sie unter folgender Datei.

Trinkwasseranalyse

Bodenseewasser
Die Bodenseewasserversorgung setzt zur Trinkwasserdesinfektion Chlor und Ozon zu. Nach der Zugabe erfolgt die Reaktion in einem Zwischenbehälter bis zur Auflösung des Ozons zu Sauerstoff, so dass Ozon im Trinkwasser nicht mehr enthalten ist.
Das Bodenseewasser liegt im mittleren Härtebereich.

Landeswasser
Die Landeswasserversorgung setzt zur Trinkwasseraufbereitung Chlordioxid (zur Trinkwasserdesinfektion), Ozon (zur Oxidation und Desinfektion bei der Aufbereitung), Natriumorthophosphat (zur Korrosionshemmung), Calciumhydroxid (zur Entcarbonisierung und pH-Wert-Steuerung) ein. Das Landeswasser liegt im mittleren Härtebereich.


Die Wasserversorgungsunternehmen sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen zu untersuchen. Über die Untersuchungsergebnisse ist bei den Stadtwerken eine ausführliche Zusammenstellung der aktuellen Wassergüteparameter erstellt worden. Diese Broschüre wird interessierten Kunden gerne zur Verfügung gestellt bzw. kann als PDF-Datei hier heruntergeladen werden.

  • Stadtteil Aldingen
    Landeswasser: Christofstraße (ab Haus Nr. 19 und Nr. 30) und alle höhergelegenen Straßen,

    Wohngebiet Halden, Kornwestheimer Straße nördlicher Teil ab dem Katholischen Kindergarten,Gebiet südlich der Kornwestheimer Straße mit der Berliner Straße (außer den Gebäuden Nr. 1, 3 und 5) bis einschließlich der Königsberger Straße, Iltisweg, Martin-Luther-Straße (außer den Gebäuden Nr. 1 – 18), Kernerstraße (außer den Gebäuden Nr. 27 – 31)
    Bodenseewasser: Alle tiefer gelegenen Wohngebiete, einschließlich des Gewerbegebiets rechts des Neckars.

  • Stadtteil Hochberg
    Landeswasser
  • Stadtteil Hochdorf
    Landeswasser
  • Stadtteil Neckargröningen
    Landeswasser: Gerstenäcker, Grabenäcker, Haldenäcker, Hohe Anwand, Ludwigsburger Straße 101, Neun Morgen, Westheimer Weg Nr. 37, 50 und 61.
    Der Stadtteil Neckargröningen erhält Mischwasser aus ca. ⅔ Bodenseewasser und ⅓ Landeswasser. Der Härtegrad beträgt hier zirka 10° dH.
  • Stadtteil Neckarrems
    Landeswasser: Der gesamte Stadtteil Aldingen mit Ausnahme der höhergelegenen Straßen des Wohngebiets Schlossberg.
    Bodenseewasser: 

    Am Burgholz, Am Mittleren Schlossberg Nr. 1 - 6, Am Oberen Schlossberg (außer das Gebäude Nr. 12), Am Rappenhau, Am Unteren Schlossberg ab Nr. 37, Auf der Schütte sowie der Schlossweg (außer Gebäude Nr. 14)


Ihre Ansprechpartnerin: