Neue Förderrunde für Heizungstausch
Energie & Klimaschutz
Seit 28.05.2024 können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern - also Vermieter - und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite des BMWK.