Fortsetzung Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen in Remseck am Neckar
Städtische Nachrichten, Energie & Klimaschutz
Steckersolar-Anlagen oder auch Balkonkraftwerke genannt, bieten eine kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit, erneuerbare Energien zu erzeugen und den eigenen Strombedarf zu reduzieren. 2024 lohnt sich der Kauf einer Stecker-Solaranlage gleich aus mehreren Gründen. Die Strompreise sind nach wie vor auf hohem Niveau. Mit jeder Kilowattstunde, die stattdessen aus der Stecker-Solaranlage direkt verbraucht werden, lässt sich bares Geld sparen.
Die Politik macht Stecker-Solaranlagen 2024 voraussichtlich noch attraktiver – mit dem sogenannten Solarpaket sollen im Laufe des Jahres einige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen. Die Leistungsgrenze für Stecker-Solaranlagen soll von bislang 600 Watt auf künftig 800 Watt angehoben werden. Außerdem soll die Anmeldung beim Netzbetreiber künftig entfallen. Zudem soll sich der Netzbetreiber alleinverantwortlich um die Installation eines modernen Stromzählers kümmern, falls erforderlich. Auch wenn der neue Zähler noch nicht installiert ist, darf die Stecker-Solaranlage bereits angeschlossen und betrieben werden.
Nachdem im Gemeinderat die Fortsetzung des Förderprogramms beschlossen wurde, werden die Förderrichtlinien und das Antragsverfahren angepasst und ab 01.05.2024 ist die Antragstellung möglich.
Die Stecker-Solaranlagen werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro gefördert. Haushalten, die Wohngeld beziehen oder eine Förderung der L-Bank erhalten, wird 200 Euro bewilligt. Es werden Haushaltsmittel i. H. v. 20.000 € dafür bereitgestellt.
Sobald das zur Verfügung stehende Förderbudget ausgeschöpft ist, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung durch die Stadt Remseck am Neckar.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, dem Antragsverfahren und den einzureichenden Nachweisunterlagen sind den Förderrichtlinien und auf der Homepage ab Ende April 2024 zu entnehmen. Es wird gebeten, die Förderrichtlinie vor Antragstellung sorgfältig durchzulesen, um zunächst die eigene Förderberechtigung zu prüfen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Klimaschutz@remseck.de oder an Frau Beischroth unter 07146/2809-2001.