- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Ausweisdokumentes und ein Lichtbild
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland:
- Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- bei Wohnsitz im Ausland:
- Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (nur bei Tätigkeiten nach § 34 Gewerbeordnung)
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ihres Wohnortes
- Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (Erhalt über das für Sie zuständige Gesundheitsamt)
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.