Gemeinderatssitzung vom 24. September 2024
Nachrichten aus dem Gemeinderat, Städtische Nachrichten
Berichterstattung
TOP 2: Westrandstraße und Westrandbrücke - Vorstellung der Planungsvarianten und Entscheidung zur Weiterplanung der Vorzugsvarianten
Der Gemeinderat stimmt der Weiterverfolgung der Planungsvarianten 1, 3 und 5 zur Vorplanung zu.
TOP 3: Änderung des Vertrags mit Remsracker - Verein zur gemeinsamen Kleinkinderbetreuung e.V.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, § 11 des Vertrags (Vertragsdauer und Kündigung) mit Remsracker – Verein zur gemeinsamen Kleinkinderbetreuung e.V. rückwirkend zum 01.01.2024 zu ändern.
TOP 4: Prüfung der Bauausgaben - GPA 2018 - 2022
Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2018 - 2022 Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen zu.
TOP 5: Baugebiet "Neue Mitte Teil III"
Der Gemeinderat stimmt der städtebaulichen Variante „Verweben“ für das künftige Baugebiet "Neue Mitte Teil III", Stadtteil Neckargröningen, als Grundlage für die weitere Gebietsentwicklung zu. Der Gemeinderat stimmt zudem der verkehrlichen Konzeption einer Einbahnstraßenregelung von West nach Ost im kompletten Westheimer Weg und der Führung des Neckartal-Radwegs auf der Wasenstraße zu.
TOP 6: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Hochberg II" - Vorstellung des Berichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen - Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen für das künftige Sanierungsgebiet „Hochberg II“ im Stadtteil Hochberg zustimmend zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (Kapitel 6 der Vorbereitenden Untersuchungen, Seiten 57 bis 60) für das künftige Sanierungsgebiet „Hochberg II“ im Stadtteil Hochberg zu.
TOP 7: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Hochberg II" - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes - Richtlinien zur Förderung
Der Gemeinderat beschließt die Sanierungssatzung und die Abgrenzung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hochberg II“ im Stadtteil Hochberg. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152-156a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Vorschriften des § 144, 145 BauGB finden Anwendung. Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung bis zum 31. Dezember 2037 durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen und zur Förderung der Maßnahmen der Ortsbildpflege in der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hochberg II“ im Stadtteil Hochberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungssatzung öffentlich bekannt zu machen und beim Grundbuchamt die Eintragung der Sanierungsvermerke zu veranlassen.
TOP 8: Mobilfunkausbau in Remseck am Neckar, Stadtteil Aldingen
Der Gemeinderat nimmt die durchgeführte Standortsuche zum Mobilfunkausbau im Stadtteil Aldingen zur Kenntnis und stimmt der grundsätzlichen Standortfestlegung auf einer noch genau festzulegenden Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 6662 wie dargestellt sowie dem Abschluss eines Mietvertrags mit dem Mobilfunkbetreiber Deutsche Funkturm GmbH zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vertragsverhandlungen hierzu durchzuführen.
TOP 9: 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar für das Gebiet "Östlich Marbacher Straße - nordwestlicher Teilbereich"
Der Gemeinderat stellt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 für das Gebiet „Östlich Marbacher Straße - nordwestlicher Teilbereich" im Stadtteil Neckarrems mit Stand vom 23.07.2024, ergänzt am 24.09.2024 erneut fest. Maßgebend sind der Lageplan sowie die Begründung. Die Wirksamkeit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar vom 23.07.2024, ergänzt am 24.09.2024 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensakten zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.
TOP 10: Bebauungsplan "Östlich Marbacher Straße" im Stadtteil Neckarrems
Der Gemeinderat beschließt, nachdem die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, entsprechend der Abwägungstabelle zu behandeln. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Östlich Marbacher Straße" mit Stand vom 24.09.2024 als jeweils selbstständige Satzungen.
TOP 11: Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) - Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz
Der Gemeinderat beschließt, in den Eröffnungsbilanzen der Stadt Remseck am Neckar und der Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadtentwässerung auf die Aufnahme von Wahlrückstellungen zu verzichten.
TOP 12: Änderung der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung - Fälligkeiten von Vorauszahlungen
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung und die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung.
TOP 13: Annahme von Zuwendungen
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendungen zu.