Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2024

Bürgerbeteiligung, Nachrichten aus dem Gemeinderat, Städtische Nachrichten

TOP 2: Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Stadthalle

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Stadthalle entsprechend der überarbeiteten Änderungsfassung.

TOP 3: Jagdgenossenschaft Remseck am Neckar

Durch Beschluss der Jagdgenossenschaft kann die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden. Der Gemeinderat stimmt bereits heute dieser Übernahme der Übertragung zu, sofern weiterhin der Reinertrag der Jagdnutzung für Zwecke der Feldwegeunterhaltung sowie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke innerhalb der Gemeindegrenzen verwendet wird.

TOP 4: Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim, Columbusstraße 31, 71686 Remseck am Neckar

Der Gemeinderat ertwilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB hinsichtlich des Antrags vom 09.02.2024 (Erweiterung des Heizwerks "PEW").

TOP 5: Bildung von Ermächtigungsüberträgen in den Jahresrechnungen 2019 bis 2023

Der Gemeinderat stimmt der Bildung von Ermächtigungsüberträgen in den Jahresrechnungen 2019 bis 2023 zu.

TOP 6: Aufnahme von Darlehen 2024

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung -bei Bedarf- bis Dezember 2024 Darlehen mit einer Gesamtsumme bis zu 3.944.000,00 € mit der in der Sachdarstellung bei den Gliederungspunkten „Förderdarlehen bei der KfW (Investitionskredite)“ und „Aufnahme Darlehen im Haushaltsjahr 2024“ aufgeführten Maßgabe aufzunehmen.

TOP 7: Angelegenheiten des Zweckverbands

TOP 7.1 IT Infrastruktur des Zweckverbandes Pattonville

Der Gemeinderat stimmt der vollumfänglichen Übertragung der EDV Betreuung für den Zweckverband Pattonville auf die Stadt Remseck am Neckar (ö.-r. Vereinbarung) zu.

TOP 8: Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer

Der Gemeinderat beschließt gem. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 66 Landesbesoldungsgesetz die Satzung über die Sitzungsvergütung für Schriftführer. Die Satzung tritt zum 01. Juni 2024 in Kraft.