Wahlen am 9. Juni 2024
Bürgerbeteiligung, Städtische Nachrichten
Was darf ICH als Remsecker Bürgerin oder Bürger wählen?
Am 09. Juni 2024 finden in Remseck am Neckar vier wichtige Wahlen statt:
Für die Europawahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich eine Stimme für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abgeben.
Für die Regionalwahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich eine Stimme für die Abgeordneten der Regionalversammlung abgeben.
Für die Kreistagswahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich 5 Stimmen für die Anzahl der Abgeordneten im Wahlkreis 14 abgeben. Der Wahlkreis umfasst die Stadt Remseck am Neckar und die Gemeinde Affalterbach. Der Wahlkreis ist nicht zu verwechseln mit dem Landkreis!
Für die Gemeinderatswahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich 26 Stimmen für die Gemeinderäte der Stadt Remseck am Neckar abgeben.
Sie haben Fragen? Wir beantworten Sie gerne!
Alle weiteren Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024 finden Sie hier.