Solarpaket 1 - Aktuelle Gesetzeslage

Energie & Klimaschutz

Der Ausbau von Solarenergie soll in Deutschland vorangetrieben werden. Dafür hat der Bundestag das Solarpaket 1 verabschiedet.

Das Solarpaket 1 ist in erster Linie eine Änderung des EEG-Gesetzes (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien), um den Ausbau von erneuerbaren Energien und vor allem von Solarenergie und Balkonkraftwerken 2024 zu erleichtern. Ein wesentliches Ziel dabei ist, die bürokratischen Prozesse zu verschlanken.

Es ist nun viel einfacher, Solaranlagen und Balkonkraftwerke zu installieren. Das Paket wird auch als neues Balkonkraftwerk Gesetz gesehen. Allerdings gibt es noch immer einiges zu beachten.

Der Ausbau der Solarenergie gewinnt damit deutlich an Bedeutung. Dementsprechend wichtig sind die Änderungen durch das Solarpaket 1, das am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Dadurch ändert sich vor allem die Nutzung von Balkonkraftwerken, die gemeinschaftliche Solarstromnutzung wird einfacher und es gibt einheitliche technische Anschlussbedingungen für ganz Deutschland.

Solarpaket 1: Das ist bei Balkonkraftwerken erlaubt

Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt: Sie müssen Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Eine vereinfachte Online-Anmeldung beim Marktstammdatenregister reicht aus. Dieses gibt die Info dann selbstständig an den Netzbetreiber weiter.

Rückwärts laufende Stromzähler erlaubt: Übergangsweise dürfen Sie Balkonkraftwerke ohne digitalen Stromzähler verwenden und müssen nicht sofort einen neuen Zähler einbauen lassen. Auch alte, rückwärts laufende Ferraris-Zähler dürfen Sie übergangsweise nutzen. Erst nach vier Monaten müssen Sie den Zähler per Gesetz austauschen.

800-Watt-Wechselrichter erlaubt: Sie können Ihren Wechselrichter auf 800 Watt upgradenbzw. Wechselrichter mit 800 Watt Einspeisegrenze nutzen. Bisher war nur eine Einspeiseleitung von maximal 600 Watt erlaubt.

Gesamtleistung der PV-Module: Laut dem neuen Balkonkraftwerk-Gesetz dürfen die angeschlossenen Solarmodule nun eine Gesamtleitung von 2.000 Wattpeak haben. Das entspricht in etwa Balkonkraftwerken mit vier Modulen

Solarpaket 1: Das ist bei Balkonkraftwerken nicht erlaubt

Trotz der positiven Änderungen gibt es noch immer Einschränkungen, die den Betrieb eines Balkonkraftwerks manchmal umständlich machen. Hier bedarf es noch einigen Verbesserungen im Balkonkraftwerk-Gesetz. Aktuell sind folgende Dinge (noch) nicht umgesetzt:

Balkonkraftwerk an Schuko-Steckdose anschließen: Künftig soll es offiziell erlaubt sein, Balkonkraftwerke an einfache Schuko-Steckdosen anzuschließen. Allerdings bedarf es dazu noch einer Norm, an der der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) derzeit arbeitet. Im Grunde ändert das für Balkonkraftwerk Betreiber allerdings nichts, denn der Anschluss war nie offiziell verboten. Was aber nicht erlaubt ist: Das Balkonkraftwerk über Mehrfachsteckdosen anschließen.

Noch keine Produktnorm für Balkonkraftwerke: Es gibt noch keine allgemeingültige Produktnorm für Balkonkraftwerke. Diese soll erst zum Ende des Jahres kommen. Ab dann können Hersteller und Prüflabore nach genauen Vorgaben produzieren, prüfen und Produkte „gemäß VDE 0126-95“ auf dem Markt verfügbar sein. Diese Anlagen entsprechen dann vor allem im Hinblick auf ihre Sicherheit den Normvorgaben. Für den Betrieb hat das auf Privatpersonen allerdings keinen Einfluss.

Erlaubnis vom Vermieter weiterhin nötig: Wer ein Balkonkraftwerk anbringen möchte, sollte davor beim Vermieter oder Eigentümer um Erlaubnis fragen. Künftig sollen die Anlagen privilegiert werden. Das bedeutet, Eigentümer müssen ein Montage-Verbot sehr gut begründen. Wann das passieren soll, ist aber noch unklar.

Nicht nur das Balkonkraftwerk-Gesetz ändert sich, auch für den Betrieb großer PV-Anlagen tut sich durch das Solarpaket 1 einiges. Und auch im Bereich Mieterstrom gibt es Neuigkeiten. Alle Änderungen im Überblick finden Sie hier: Solarpaket 1 im Überblick

Für weitere Fragen/Anregungen schreiben Sie uns eine Mail an klimaschutz@remseck.de

Redaktion

Assistenz Bürgermeisterin