Neue Regelungen für Reisepässe zum 01.01.2024

Städtische Nachrichten

Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung des maximal 12 Monate gültigen Kinderreisepasses für Kinder unter 12 Jahren beschlossen. Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung des maximal 12 Monate gültigen Kinderreisepasses für Kinder unter 12 Jahren beschlossen. Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe, die noch über den 01.01.2024 hinaus Gültigkeit haben, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Es können bis zum 31.12.2023 noch Kinderreisepässe beantragt oder verlängert werden.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen künftig nur noch Personalausweise oder Reisepässe in Betracht. Wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind, kann ein Personalausweis, der 6 Jahre lang gültig ist, beantragt werden. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass. Die Reisepässe werden mit Chip ausgestellt, die stärker geschützt und deshalb länger gültig sind. Für Personen unter 24 Jahren ist der elektronische Reisepass und Personalausweis sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre.

Durch die Abschaffung des weniger sicheren Kinderreisepasses wird die Fälschungssicherheit und Integrität der Daten in allen mehrjährig gültigen deutschen Ausweisdokumenten gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente gestärkt. Die Umstellung bedeutet zusätzlich weniger Aufwand und Kosten für Eltern und ausstellende Behörden. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

 

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit und Einreisevoraussetzungen im Reiseland bei der Planung Ihrer nächsten Reise, um rechtzeitig und stressfrei alle Familienmitglieder mit den notwendigen Ausweisdokumenten zu versorgen. Die Lieferzeit von Reisepässen beträgt in der Regel zwischen 4 bis 6 Wochen und beim Personalausweis 2 bis 3 Wochen. Beim Reisepass gibt es die Möglichkeit der Express-Bestellung. Informationen zu den Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

 

Erhöhung der Gebühren für Reisepässe

Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70 Euro. Die Preise für optionale Zuschläge - bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder eine Express-Pauschale - bleiben unverändert. Die Gebühr für unter 24-jährige Antragsteller bleibt ebenfalls gleich bei 37,50 Euro.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gern an die Kolleginnen des Bürgerbüros in Remseck am Neckar oder an das Bürgeramt in Pattonville.

Redaktion

Fachgruppe Bürgerbüro, Standesamt