Neue Förderrunde für Heizungstausch

Energie & Klimaschutz

Seit 28.05.2024 können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern - also Vermieter - und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.

  • Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Rund 27.000 Anträge sind laut Wirtschaftsministerium bislang eingegangen.
  • Private Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Inhaber in Wohnungseigentümergemeinschaften, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten, starten im August.
  • Auch Kommunen und Unternehmen können dann Anträge stellen.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des BMWK.

Redaktion

Assistenz Bürgermeisterin