Gemeinderat beschließt weiteres Sanierungsgebiet für Hochberg

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Mit dem Beschluss des Gemeinderats am 24.09.2024 stimmte das Remsecker Gremium dem Entwicklungskonzept für das Sanierungsgebiet „Hochberg II“ im Stadtteil Hochberg zu. Damit folgt der nächste Schritt eines Prozesses, der 2022 mit dem Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm begonnen hat. Hochberg kommt damit erneut in den Genuss eines Sanierungsgebietes. Private Sanierungsmaßnahmen können mit bis zu 25% gefördert werden.

Ziele der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme in Hochberg sind die Revitalisierung des Ortskerns, die Verbesserung der Infrastruktur und der Verkehrssituation, die Schaffung von Aufenthaltsflächen, die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie die Anpassung an den demografischen Wandel.

Der Gemeinderat nahm in seiner Sitzung den Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis. Nach dem Baugesetzbuch hat die Stadt Remseck am Neckar vor der Festlegung des Sanierungsgebietes die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, um die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit zu analysieren. Dafür wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH beauftragt. Teil des Auftrags war auch eine Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer mittels Fragebogen.

Die Ergebnisse, die aus Ortsbegehungen, Datenauswertungen und der Befragung stammen, zeigen, dass es keine Einwände gegen die Sanierung gibt. Zudem wurde das Untersuchungsgebiet aufgrund von Anregungen und weiteren Eigentümeranfragen erweitert.

Das Sanierungsgebiet umfasst die Heilbronner Straße, sowie die Siedlungsbereiche um die Hauptstraße, den Alexandrinenplatz und die Hochdorfer Straße bis zur Bushaltestelle Rotweg. Auch die Bergstraße und die Küferstraße, der Bereich rund um das Schloss sowie Teile des Lerchenrains, Sonnenblick und des Panoramawegs gehören dazu.

Der Gemeinderat stimmte zudem den Richtlinien zur Förderung von privaten Maßnahmen in Höhe von 25 %, bei Kulturdenkmalen von bis zu 30 % zu. Zur Unterstützung ortsbildpflegender Maßnahmen können Gestaltungsmaßnahmen von Gebäuden, die keine förderfähige umfassende Modernisierung darstellen, mit 20 %, maximal jedoch 2.500,00 € bezuschusst werden.

Dieses Entwicklungskonzept stellt eine Leitlinie für die auf einen Zeitrahmen von voraussichtlich rund 15 Jahren angesetzte Sanierungsdurchführung dar. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 6.188.000 Euro, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 2.000.000 Euro tragen muss. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert das künftige Sanierungsgebiet „Hochberg II“ mit einem ersten Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.200.000 Euro. In den kommenden Jahren sollen weitere Zuwendungen beim Zuschussgeber beantragt werden.

Der zuständige Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung plant Ende November 2024 eine Informationsveranstaltung für die Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet. Näheres dazu wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Sanierungsfachleute der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und der Stadtverwaltung erläutern nochmals die Sanierungsprinzipien und Möglichkeiten der Förderung und stehen dann auch für Fragen zur Verfügung.

Redaktion

Stabsstelle Bürgerbeteiligung