Sondernutzung für die Belegung (Tische, Stühle, Verkaufsstände) von öffentlichen Straßen und Flächen

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.

Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.

Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel:

  • der Verkauf von Waren aller Art
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
  • Marktbenutzung für Verkaufsstände

Parallel zur Erlaubnis müssen Sie evtl. eine Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen. 

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Sondernutzung für die Belegung (Tische, Stühle, Verkaufsstände) von öffentlichen Straßen und Flächen "

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

  • ausgefüllten Antrag
  • Lageplan
  • Fotos
  • Skizzen

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung.

Die FG Straßenverkehr prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob

  • die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt
  • die Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt werden
  • oder die Straße übermäßig verschmutzt wird.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie stets widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Der Antrag muss ca. 14 Tage vorher beantragt werden.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Remseck.
Sie berücksichtigen unter anderem

  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und
  • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

ca. 14 Tage

Widerspruch und Klage

In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.

25.05.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

FG Straßenverkehr