Sondernutzung für die Belegung (Tische, Stühle, Verkaufsstände) von öffentlichen Straßen und Flächen
Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.
Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.
Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel:
- der Verkauf von Waren aller Art
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
- Marktbenutzung für Verkaufsstände
Parallel zur Erlaubnis müssen Sie evtl. eine Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Sondernutzung für die Belegung (Tische, Stühle, Verkaufsstände) von öffentlichen Straßen und Flächen "