Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Beispiele:

Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden

im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine Plakatierungsgenehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.

Sie bestimmen in der Regel

  • welche Institutionen plakatieren dürfen,
  • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
  • Größe und Anzahl der Plakate

Die Plakatierung darf max. 14 Tage im voraus aufgehangen werden. Die Anzahl der Plakate ist auf max. 10 Plakate begrenzt in der Größe A 1.

Für Remsecker Vereine, Politische Parteien, Gruppen und Organisationen  in die Anzahl auf max. 30 Plakate begrenzt.

Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

  • ausgefüllter Antrag
  • Grund der Plakatierung

Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie eine Plakatierungserlaubnis (Sondernutzungserlaubnis). Sie können den Antrag der Plakatierung persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Plakatierungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Kostenbescheid. 

vor der Plakatierung

Erfragen Sie die genauen Fristen bei der zuständigen Stelle.

Das Anbringen von Plakaten ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Gebührensatzung für Sondernutzung der Stadt Remseck am Neckar.

Bei Wahlen sind die Plakate für die politischen Parteien kostenfrei.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen vor Anbringung der Plakate.

An folgenden Straßen-Straßenabschnitte dürfen keine Plakate, Plakatständer aufgestellt oder angebracht werden:

- Außerorts an allen Landes- und Kreisstraßen.
- Kreuzung L 1197/L 1140 (Rathauskreuzung) in Richtung Neckarbrücke.
- Kreuzung L 1100/L1140- Ludwigsburger Straße.
- Rotweg, Bereich Fußgängerquerung.

Eine Plakatierungserlaubnis für den Statteil in Pattonville kann nicht erteilt werden. Eine Genehmigung für die Plakatierung ist beim Zweckverband Pattonville zu beantragen.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die interkommunal abgestimmte Fassung wurde zuletzt am 21.02.2020 freigegeben.

FG Straßenverkehr