Voraussetzungen für die vorläufige Erlaubnis sind:

  • Sie übernehmen die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
  • Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Ausweisdokumentes
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • bei Unternehmenssitz im Ausland:
      • Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis der Belegart OG, Verwendungszweck: Vorläufige Gaststättenerlaubnis
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9, Verwendungszweck: Vorläufige Gaststättenerlaubnis
    • Bei Wohnsitz im Ausland:
      • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • Miet- oder Pachtvertrag
  • Gewerbeanmeldung

Die vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

  • die Erklärung in einem elektronischen Formular abgeben, das von der zuständigen Stelle in einem Eingabegerät vor Ort oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Eingabe über das Internet müssen Sie Ihre Identität mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nachweisen.
  • eine absender-bestätigte De-Mail an die zuständige Stelle schicken. Absender-bestätigt heißt, Ihr De-Mail-Anbieter bestätigt in der De-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, dass
    • er genau diesen Nachrichteninhalt von Ihnen entgegengenommen hat und
    • Sie sich für den Versand dieser De-Mail mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder auf einem anderen sicheren Weg statt mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in Ihrem De-Mail-Konto angemeldet haben.

Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sind.

Landesgaststättengesetz (LGastG)

  • § 1 Geltung des Gaststättengesetzes - in Verbindung mit

Gaststättengesetz (GastG)

  • § 11 Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis

Gaststättenverordnung (GastVO)

  • § 1 Sachliche Zuständigkeit
  • § 3 Verfahren

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

  • § 3a Elektronische Kommunikation
  • § 42a Genehmigungsfiktion - in Verbindung mit

Gewerbeordnung (GewO)

  • § 6a Absatz 2 Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

Personalausweisgesetz (PAuswG)

  • § 18 Elektronischer Identitätsnachweis

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

  • § 5 Postfach- und Versanddienst