Fundsache abgeben oder nachfragen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben. Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".

Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das Fundbüro im Bürgerbüro in Remseck am Neckar. Vielleicht finden Sie das vermisste Stück auch bei unserer Online-Suche. Bitte haben Sie Verständnis, dass verlorene Gegenstände im Bürgerbüro in Remseck am Neckar abgeholt werden müssen. Manchmal werden Fundsachen auch erst nach einer gewissen Zeit im Fundbüro abgegeben. Fragen Sie daher gerne mehrmals in zeitlichen Abständen bei uns nach.

Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Wenn Sie nicht in unserem Zuständigkeitsgebiet wohnen, wird die Fundsache an die Fundbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland weitergeleitet.

In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen (z. B. eine genaue Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg oder Kaufvertrag, bei Mobilgeräten die IMEI-Nummer des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte, bei Kameras die Seriennummer oder bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung).

 

Sie haben einen Gegenstand in Remseck am Neckar gefunden?

Dann geben Sie den Gegenstand im Fundbüro im Bürgerbüro in Remseck am Neckar ab.

Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie die Personalien festgehalten.

Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt Eigentümerin der Sachen. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 967 Ablieferungspflicht
  • § 971 Finderlohn
  • § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt