In der Regel ist der Familienpass ein Jahr oder für die Dauer des Wohngeldbescheids gültig. Die Gültigkeit entfällt während der Laufzeit, wenn der Grund der Berechtigung wegfällt.
Bei Neuausstellung eines städtischen Familienpasses werden die Vergünstigungen ab dem 1. des Folgemonats gewährt. Für die Ermäßigung des Kindergartenbeitrages kann von der Fachgruppe Kinderbetreuung eine abweichende Entscheidung getroffen werden.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Städtische Familienpass verlängert werden, wenn die notwendigen Bescheinigungen unverzüglich vorgelegt werden.