Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Antragsberechtigt sind:

  • Wohngeldberechtigte
  • Kinderzuschlagsberechtigte
  • Asylbewerber nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (sofern kein Anspruch aus Sozial- und Jugendhilfe besteht)
  • Jeweils mit Kindern unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Remseck

Mitzubringen ist der Wohngeldbescheid bzw. der Bescheid über Kinderzuschlag und/oder der ALG II Bescheid oder Bescheid nach § 2 AsylbLG. Wenn das Landratsamt Ludwigsburg teilweise Kosten übernimmt, muss auch der Sozial- bzw. Jugendhilfebescheid mitgebracht werden.

Die Leistungen der Stadt Remseck am Neckar für den Familienpass sind freiwillig – es besteht kein Rechtsanspruch.

Ermäßigungen

Familienpassinhaber erhalten folgende Ermäßigungen in Remsecker Einrichtungen:

  • 50% bei den Gebühren für Kindergarten und Kleinkindbetreuung
  • 20% bei den Gebühren für die Betreuung im Hort an der Schule, der Ganztagesschulkindbetreuung und der Kernzeitbetreuung (einschl. Ferienbetreuung an Grundschulen)
  • 20% bei den Gebühren der Jugendmusikschule
  • 30% bei den Kosten der Angebote für Mini-Remseck bzw. Waldwochen

In der Regel ist der Familienpass ein Jahr oder für die Dauer des Wohngeldbescheids gültig. Die Gültigkeit entfällt während der Laufzeit, wenn der Grund der Berechtigung wegfällt.

Bei Neuausstellung eines städtischen Familienpasses werden die Vergünstigungen ab dem 1. des Folgemonats gewährt. Für die Ermäßigung des Kindergartenbeitrages kann von der Fachgruppe Kinderbetreuung eine abweichende Entscheidung getroffen werden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Städtische Familienpass verlängert werden, wenn die notwendigen Bescheinigungen unverzüglich vorgelegt werden.

Fachgruppe Kinderbetreuung, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar

Sprechzeiten:   Montag bis Donnerstag von 08:15 – 14:00 Uhr

Telefon:            +49 7146 2809-2522

E-Mail:              handan.adsalmis@remseck.de