Einrichten einer Baustelle durch Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
Für das Einrichten einer Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO.
Es gibt Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bestimmte Anordnungen einholen. Die Anordnungen muss die entsprechende ausführende Baufirma einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Einrichten einer Baustelle durch Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO"