Einrichten einer Baustelle durch Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

Für das Einrichten einer Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO.

Es gibt Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bestimmte Anordnungen einholen. Die Anordnungen muss die entsprechende ausführende Baufirma einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.

 

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Einrichten einer Baustelle durch Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO"

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StvO

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag
  • Verkehrszeichenplan ggf. bei Vollsperrung Umleitungsplan
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 21

Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 21 verfügen.

Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle.
Das können Sie schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • der antragstellenden Person oder Bauunternehmen.
  • den Straßenbaulasträger und bei Bedarf mit der Polizei.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen und der Erlaubnis, als Bescheid zu.

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.

Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 14 Tage.

Widerspruch

keine

03.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

FG Straßenverkehr