Beantragung einer öffentlichen Veranstaltung

Öffentliche Veranstaltungen benötigen die Erlaubnis der Stadt Remseck am Neckar

Für alle öffentlichen Veranstaltungen auf der Gemarkung der Stadt Remseck am Neckar ist eine vorherige Erlaubnis der Fachgruppe Ordnungsverwaltung einzuholen.

Wir bitten zu beachten, dass die Bearbeitung des Antrags etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, weshalb wir Ihren Antrag mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung, bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig, 3 Monate vor der Veranstaltung vollständig ausgefüllt benörigen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Beantragung einer öffentlichen Veranstaltung"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Es muss sich um eine öffentliche Veranstaltung handeln. Hierunter fallen alle Veranstaltungen, bei denen im Vorfeld die Besucher nicht namentlich bekannt sind. Ausgenommen sind daher rein private Feiern oder auch Feiern innerhalb eines Vereins, einer Firma oder dergleichen.

Findet die Feier in einer städtischen Halle statt, erfolgt durch die Fachgruppe Ordnungsverwaltung keine Verfügung. Dennoch kann eine Gestattung nach dem Gaststättenrecht oder eine Plakatierungserlaubnis erforderlich sein. Um dies abschätzen zu können, füllen Sie bitte den Antrag auch in diesen Fällen komplett aus.

Bitte reichen Sie ein:

  1. Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  2. ggf. Pläne zur Lage der Veranstaltung
  3. sofern notwendig, legen Sie mehrere Anlagen bei.
  4. Erlaubnisunterlagen Dritter, beispielsweise des Grundstückseigentümers.
  5. Verträge mit Dienstleistern, wie Schaustellern, Sicherheitsfirmen, etc

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, die sich gleichzeitig auf der Veranstaltung aufhalten, wird ggf ein Sicherheitskonzept notwendig.

Die Fachgruppe Ordnungsverwaltung nimmt den Antrag als Ganzes entgegen. Sollte eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine Plakatierungserlaubnis oder eine Gestattung notwendig sein, wird Ihr Antrag den zuständigen Sachbearbeitern zugeleitet, die eigenverantwortlich entscheiden und Ihnen die entsprechenden Genehmigungen zukommen lassen.

Daher ist es durchaus möglich, dass Sie, sollten noch Angaben fehlen oder unklar sein, von mehreren Stellen innerhalb des Rathauses kontaktiert werden.

Nach Abschluss der Prüfung werden Ihnen als Veranstalter durch die Fachgruppe Ordnungsverwaltung als Ortspolizeibehörde im Rahmen einer Verfügung Auflagen für die Veranstaltung erteilt, damit die Sicherheit aller Anwesender soweit es geht gewährleistet ist.

Acht Wochen vor der Veranstaltung, bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gleichzeitig 3 Monate vorher

Die Verfügung zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung kostet idR 50€.

Für eine Plakatierung, Gestattung oder die Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums können weitere Gebühren anfallen.