Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Wenn freilaufende Tiere eine Gefahr, beispielsweise für den Verkehr, darstellen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

In anderen Fällen können Sie sich an die Tierrettung Unterland wenden, welche das Tier aufgreift und es an das Tierheim Ludwigsburg übergibt.

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg