Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis werden umfangreiche Unterlagen benötigt.

Sie werden in der Regel rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis angeschrieben. Sollten Sie bis ca. vier Wochen vor Ablauf keine Nachricht erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte per E-Mail (abh@remseck.de) nach den erforderlichen Unterlagen. Sobald Sie alle Unterlagen vollständig haben, vereinbaren Sie bitte online einen Termin zur Vorsprache.

Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung für die Ausländerbehörde, dass es uns aus zeitlichen Gründen nur möglich ist max. 2 Personen pro Online-Termin zu bearbeiten. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Ausländer (A - J und K - Z).

Online-Anträge

Folgende Aufenthaltstitel können Sie auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst aus:

- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

- Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

- Niederlassungserlaubnis

 

 

 

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken