Öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes in der Fassung vom 19.03.2024, ergänzt am 11.07.2024 maßgebend. 

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 19.03.2024, ergänzt am 11.07.2024 jeweils mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes mit integrierter Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 08.03.2024 ergänzt am 11.07.2024, die Anlagen zum Bebauungsplan sowie die nach Auffassung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 vom 19. Juli 2024 bis 23. August 2024

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen stehen ab dem 19.07.2024 auf unserer Homepage www.stadt-remseck.de/bebauungsplan zum Download bereit.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar, 2. Obergeschoss, im Wartebereich vor Raum 215 zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen

-     [1] Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum BP „Östlich Marbacher Straße -Gesamtgebiet”, Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart vom 08.03.2024, ergänzt am 11.07.2024
-     [2] Artenschutzrechtliche Prüfung, GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Stuttgart, vom November 2022
-     [3] Referenzerfassung Rauchschwalben am Bauernhof Eppinger, Bericht 2023 zum Bebauungsplan Östliche Marbacher Straße in Stadtteil Neckarrems, GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Stuttgart, vom Dezember 2023
-     [12] Plausibilisierung Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Östliche Marbacher Straße, GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Stuttgart, vom 11.07.2024
-     [4] Schallimmissionsprognose - Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf das Bebauungsplangebiet „Östlich Marbacher Straße“ in Remseck am Neckar, Ingenieurbüro Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, vom 28.02.2024
-     [5] Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan „Östlich Marbacher Straße“ im Stadtteil Neckarrems, Planungsgruppe SSW GmbH, Ludwigsburg, vom 28.02.2024
-     [7] Bodenschutzkonzept nach DIN 19639, Vorabzug, GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Stuttgart, vom Februar 2024

Zum bisherigen Verfahren eingegangene umweltbezogene Informationen:
-     [8] Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 47.4 vom 17.10.2022
-     [9] Landratsamt Ludwigsburg, Stellungnahme vom 30.09.2022, 22.09.2023, 27.09.2023 und 03.05.2024
-     [10] Verband Region Stuttgart, Stuttgart vom 12.09.2023
-     [11] VVS GmbH, Stuttgart vom 29.08.2023

Folgende Art umweltbezogener Informationen sind vorhanden:
Art der umweltbezogenen Information mit Angabe der Fundstelle [Verweis auf o.a. Quelle]

Schutzgut Mensch
-     zur Gesundheit und Wohlbefinden [1]
-     zum Arbeitsumfeld-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktionen [1]
-     zum Verkehrsaufkommen [1, 5]
-     zur Schalleinwirkungen durch Verkehrslärm, Sportlärm und Anlagenlärm auf das Plangebiet [1, 4, 9]
-     zur Schalleinwirkungen auf angrenzende Bestandsbebauung [1, 4]
-     zu Schallschutzmaßnahmen [4]
-     zu Geruchsemissionen der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe [1]
-     zu Leistungsfähigkeit des bestehende Verkehrssystems [4]
-     zu Anbindung des ÖPNV [9,11]
-     zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung [9]

Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope
-     zu Schutzgebiete und Ziele des Umweltschutzes [1]
-     zum Biotopverbund [1, 9]
-     zu Pflanzen und Biotope und deren Vorkommen [1, 9]
-     zu Tieren und deren Vorkommen [1]
-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1, 9]
-     zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen [1]
-     zu planexternen Kompensationsmaßnahmen [1]
-     zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung [1]
-     zum Artenschutz [1, 2, 3, 9, 12]
-     zu Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen) [1, 2, 3]
-     zum Monitoring [1, 2, 3]
-     zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren [2]
-     zum Artenbestand und Abschichtung der Arten [2]
-     zur Referenzerfassung des Bestandes der Rauchschwalben [3]
-     Zur Bepflanzung entlang der L1140 [8]

Schutzgut Fläche und Boden
-     zu den Funktionen des Bodens für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft [1]
-     zum Schutz des Bodens und Oberbodenmanagement [1, 7, 9]
-     zu Bodendenkmalen [1, 7]
-     zu Altlasten [1, 7, 9]
-     zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren [7]
-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1, 7]
-     zur Oberbodenbewertung [7]

Schutzgut Wasser
-     zu Wasserschutzgebieten und Grundwasserschutz [1]
-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1, 9]
-     zur Versickerung/Beseitigung von Niederschlagswasser [1, 9]
-     zu Starkregen [9]

Schutzgut Luft/Klima
-     zum Regionalklima [1]
-     zum Wirkungsraum und Ausgleichsraum [1]
-     zu Kaltluftproduktionsgebiete [1, 10]
-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Schutzgut Landschaft
-     zum Landschaftsbild und Erholung [1]
-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Schutzgut Kultur- und Sachgüter
-     zur Bedeutung für Kultur- und Sachgüter [1]
-     zum Bodendenkmal [1, 7]
-     zum Umgang mit archäologischen Befunden [1, 7]

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse stadtplanung@remseck.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Remseck am Neckar, den 11.07.2024
gez.
Birgit Priebe
Bürgermeisterin