Am Sonntag finden in Remseck vier wichtige Wahlen statt:

  • Europawahl
  • Regionalwahl
  • Kreistagswahl
  • Gemeinderatswahl

Bei zu viel Einfallsreichtum hört der Spaß auf!

Auf Emojis und Ähnliches anstelle der klassischen Stimm-Kreuzchen sollten Sie verzichten.

Falls Sie Zusätze, Verzierungen oder auch sonstiges Handgekritzeltes auf den Stimmzettel schreiben, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Stimmzettel ungültig werden könnte.

Wenn Sie Parolen oder Beleidigungen auf dem Stimmzettel hinterlassen, wird dieser in jedem Fall ungültig!

Lassen Sie sich Zeit!

Es gibt keine Zeitbegrenzung zur Abgabe der Stimme in der Wahlkabine. Somit könnte sich auch der Zögerlichste so viel Zeit nehmen, wie er möchte – rein theoretisch gesehen.

Allerdings gibt es Grenzen: Stauen sich die Abläufe im Wahllokal, weil sich ein Wähler oder eine Wählerin partout nicht entscheiden kann, dürfen die Wahlhelfenden einschreiten. Eines steht jedoch fest: Unter Druck gesetzt muss sich niemand fühlen, während er seine Stimme abgibt.

Zeit sparen!

Das Wählen bei einer Kommunalwahl kann sehr zeitintensiv werden.

Daher unser Appell an Sie: Bringen Sie bitte die bereits ausgefüllten Stimmzettel der Kommunalwahl in das Wahllokal mit!

Man muss nicht alles posten!

Gerne dürfen Sie in den sozialen Netzwerken teilen, dass Sie zur Wahl gehen.

Fotografieren und filmen in der Wahlkabine ist allerdings tabu – das gilt auch für das gepflegte Selfie beim Ausfüllen. Wer beim Knipsen ertappt wird, darf den Stimmzettel nicht abgeben.

Das „Foto danach“ außerhalb der Wahlkabine ist allerdings erlaubt. Zum Beispiel beim Einwerfen des Stimmzettels in die Wahlurne. Achten Sie aber darauf, dass keine weiteren Personen fotografiert werden.

Treffen Sie Ihre Entscheidung alleine!

Das Wahlgeheimnis ist eines von fünf Wahlgrundsätzen. Dementsprechend darf sich auch wirklich nur eine Person auf einmal in der Wahlkabine aufhalten – hier sind die Vorgaben sehr streng.

Ausnahmen gibt es nur im Fall von Menschen mit Einschränkungen, die z. B. den Stift nicht ohne Hilfe führen können, oder Eltern in Begleitung von Kleinkindern. 

Hierbei darf es sich aber nur um „technische“ Hilfeleistung handeln. Die Wählerin oder der Wähler trifft seine Entscheidung selbst!

Auch Ihre Stimme zählt!

Redaktion

Stabsstelle Bürgerbeteiligung