Sanierungsgebiet "Hochberg II"

Wissenswertes für Eigentümer, Mieter und Pächter im Sanierungsgebiet

Der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar hat in seiner Sitzung vom 26. September 2023 für das Untersuchungsgebiet „Hochberg II“ die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen.

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wurde daraufhin vom Gemeinderat mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.

Um die notwendigen Erhebungen durchzuführen, wurden die in Frage kommenden Eigentümer, Mieter und Pächter über eine Fragebogenaktion angeschrieben. Die Verteilung bzw. der Versand der Fragebögen ist Ende Februar 2024 erfolgt. 

Diese Erhebungen sind Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch eine besondere Sanierungssatzung. Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen und Maßnahmen zur Ortsbildpflege hat die Stadt Remseck am Neckar ebenfalls bedacht.

Satzung und Richtlinien im Überblick:

Satzung über die förmliche Festlegung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hochberg II“

Abgrenzungsplan des Sanierungsgebietes "Hochberg II"

Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Ortsbildpflege innerhalb der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hochberg II“

Fördermöglichkeiten:

Eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen sowie Sanierungsziele und Ansprechpartner erhalten Sie in unserem Förderinformationsflyer:

Förderinformationsflyer

Zu der Frage "Wie erhalte ich eine Förderung?" haben Sie die Möglichkeit nach Terminvereinbarung über das Onlineformular ein kostenloses Beratungsgespräch, geführt von dem Sanierungsbetreuer Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH im Beisein eines Vertreters der Stadt, in Anspruch zu nehmen und Fördermöglichkeiten zu besprechen.

Link zum Onlineformular

Gemäß § 141 des Baugesetzbuches hat die Stadt vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung,
die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit bei der Sanierung im Allgemeinen. Die Befragungen der Bewohner und Eigentümer sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte Ende Februar bis Anfang April 2024. Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wurde mit den Vorarbeiten, verfahrensrechtliche Fragen und der anschließenden Ausarbeitung beauftragt.

Zur Beseitigung der festgestellten städtebaulichen und funktionalen Mängel, Konflikte und Missstände werden bei der Sanierungsdurchführung folgende Sanierungsziele angestrebt:

  • Revitalisierung und Stärkung des Ortskerns. Der Fokus liegt dabei auf der baulichen Umgestaltung des öffentlichen (Straßen-)Raums.
  • Anpassung der Strukturen an den demographischen Wandel (insbesondere durch die Schaffung barrierefreier Zugänge sowie die altersgerechte Modernisierung von Bestandsgebäuden).
  • Schaffung bzw. Verbesserung von Aufenthaltsflächen und Begegnungsräumen im Gebiet.
  • Aufwertung und Verbesserung der Wegebeziehungen (insbesondere zwischen den parallel verlaufenden Erschließungsstraßen), Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Hochdorfer Straße.
  • Verbesserung der Verkehrssituation und des Verkehrsflusses in der Hauptstraße durch eine Neuordnung im Bereich der bestehenden Engstelle. Umgestaltung und Anpassung der Straßenrandbereiche und Gehwege für bessere Begehbarkeit.
  • Aufwertung und Neugestaltung weiterer Straßen- und Verkehrsflächen sowie Gliederung des Straßenraumes mit gleichzeitiger Verbesserung des ÖPNV durch Bau barrierefreier Bushaltestellen, Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr durch Ausweisung
  • neuer Routen unabhängig von der Ortsdurchfahrt, Erhöhung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr durch Anlage neuer Signalanlagen
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung und Aufwertung des Stadtklimas durch die klima-gerechte Gestaltung öffentlicher Plätze (insbesondere Verbesserung der blau-grünen Infrastruktur durch Beschattungs- und Versickerungsmöglichkeiten).
  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden zur Anpassung an aktuelle Standards (insbesondere mit Blick auf energetische Parameter sowie die Wohnqualität) und Schaffung von weiterem Wohnraum.
  • Soweit erforderlich, Abbruch nicht mehr zu erhaltender Gebäude mit anschließender Neubebauung.
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude.

Für die Festlegung sowie die Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist der Erlass einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB erforderlich. Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets resultiert aus den Vorbereitenden Untersuchungen.

Nach Inkrafttreten der öffentlich bekannt gemachten Satzung hat die Stadt Remseck am Neckar dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen. Das Grundbuchamt trägt in die Grundbücher den sogenannten Sanierungsvermerk ein.

Die Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet "Hochberg II" erfolgt im vereinfachten Verfahren.

Neben der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ist der Erlass von Förderrichtlinien erforderlich. Diese dienen zur einheitlichen Abwicklung aller Sanierungsmaßnahmen.

In den Richtlinien zur Förderung von privaten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Hochberg II“ haben Eigentümer die Möglichkeit Förderungen bis zu 30% der berücksichtigungsfähigen Kosten zu erhalten. Bei Kulturdenkmalen beträgt der Fördersatz bis zu 35%.

Zur Unterstützung ortsbildpflegender Maßnahmen hat die Stadt Remseck am Neckar in den bisherigen Sanierungsgebieten bereits das sogenannte Ortsbildpflegeprogramm ins Leben gerufen. Danach können Gestaltungsmaßnahmen von Gebäuden, die keine förderfähige umfassende
Modernisierung darstellen, mit 20 %, maximal jedoch 2.500,00 € bezuschusst werden.

Sehr geehrte Eigentümerinnen, sehr geehrte Eigentümer,

am Mittwoch, den 20. November 2024, ab 17:00 Uhr fand eine Informationsveranstaltung zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Hochberg II" in der Alten Gemeindehalle Hochberg statt. Die Sanierungsbetreuer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und der Stadtverwaltung Remseck am Neckar erläuterten die Sanierungsprinzipien sowie Möglichkeiten der privaten Fördermöglichkeiten und standen den Anwesenden bei der nachfolgenden Fragerunde zur Verfügung. 

Die Inhalte der Präsentation finden Sie nachstehend:

Präsentation


Ihre Ansprechpartner der Stadt:

Ihr Ansprechpartner der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH

Lisa Kieferle

Telefon: +49 7141 16757326
Mobiltelefon: +49 151 23674899
E-Mail: lisa.kieferle(at)wuestenrot.de