Abel, Annette
Sachbearbeitung
Fachgruppe Grünplanung, Friedhof
Früher war der Tod allgegenwärtig, er holte sich nicht nur die Alten, sondern oft genug die Jungen und Jüngsten. Und so waren auch die Toten einst nahe bei den Lebenden; mitten im Dorf ruhten sie, in geweihter Erde rund um die Kirche. Hinter einer wehrhaften Mauer, die zur Not auch Schutz und Zuflucht in Zeiten kriegerischer Bedrängnis bot.
In Neckarrems ist solch ein Kirchhof bis heute erhalten und in Gebrauch geblieben. Die anderen Stadtteile haben schon vor Jahr und Tag Gottesäcker angelegt. So nämlich nannte man in alter Zeit Friedhöfe, die draußen vor dem Dorf lagen. In Aldingen geschah diese räumliche Trennung von der Kirche bereits 1597, weil Seuchengefahr drohte. Seit damals gibt es den Begräbnisplatz an der Ludwigsburger Steige, mehrfach erweitert freilich, und zwar in den Jahren 1785, 1952 und 1980. Die Hochberger platzierten ihren Kirchhof 1750 an den Alexandrinenplatz; 1961 wurde er aufgelassen und überbaut. Der heutige, 1891 abseits des Ortes angelegte Friedhof ist mittlerweile längst von der Bebauung umzingelt und nicht mehr erweiterungsfähig. Dem alten Neckarremser Kirchhof und dem Hochdorfer Friedhof von 1878 erging es ebenso. Hier lösten indes Neuanlagen am Ortsrand das Problem: in Neckarrems 1980 und in Hochdorf 1991. Zwei Epidemien waren 1840 der Anlass, die Neckargröninger Toten draußen an der Friedhofstraße zu bestatten; eine Erweiterung erfolgte hier 1983. In der unmittelbaren Nachkriegszeit bauten sich Aldingen und Neckarrems bescheidene Kapellen. Die vier Aussegnungshallen aus den Jahren 1963, 1980 und 1991 beendeten dann vollends die Tradition der Trauerzüge durchs Dorf hinaus zum Friedhof.
Alle acht Remsecker Friedhöfe zusammen genommen ergeben eine Fläche von rund sieben Hektar. Die ortsnahe dezentrale Ausstattung mit Begräbnisplätzen erfordert freilich einen erhöhten Aufwand an Pflege, Unterhalt und Betrieb. Im Remsecker Friedhofswesen decken die Gebühren denn auch nur knapp 60 % aller Ausgaben.
Die Entscheidung über eine Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen gesetzlichen Ruhezeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. In Remseck wird generell zwischen Wahlgräbern (25 Jahre gesetzliche Ruhezeit des Erstbestatteten) und Reihengräbern (20 Jahre gesetzliche Ruhezeit) unterschieden, wobei Reihengräber günstiger als Wahlgräber sind. Urnenbestattungen wiederum sind günstiger als Erdbestattungen.
Zu allen wichtigen Fragen gibt es die Informationsbroschüre "Ratgeber im Trauerfall". Die Broschüre liegt auch im Rathaus und den Verwaltungsstellen zur kostenlosen Mitnahme aus.
Sachbearbeitung
Fachgruppe Grünplanung, Friedhof