Die deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen den Bundestag. Sie wählen Personen als ihre Vertreterinnen und Vertreter aus - diese heißen Abgeordnete. Alle Abgeordneten zusammen sind: Der Deutsche Bundestag.
Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. In besonderen Fällen auch nach kürzerer Zeit. Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Die Entscheidungen im Bundestag betreffen Ihren Alltag:
Spätestens bis zum 02.02.2025 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen können Sie dann mit folgenden Möglichkeiten anfordern:
Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt.
Wichtiger Hinweis: Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab Montag, 10.02.2025 begonnen werden.
Das hat zur Folge, dass zwischen Beantragung der Briefwahlunterlagen bis zur finalen Bearbeitung/Versand bei dieser Wahl unter Umständen bis zu 4 Wochen Zeit vergehen können.
Briefwählern raten wir daher folgendes:
Das Wahlamt (im Bürgerbüro in Remseck am Neckar) ist persönlich zu folgenden Zeiten zu erreichen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr, Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.
Anträge von Wählern, deren Unterlagen ins Ausland verschickt werden müssen, werden bevorzugt behandelt und unmittelbar nach Erhalt der Stimmzettel versandt.
Sie dürfen wählen, wenn Sie
Wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind, aber keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Sie müssen jedoch einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Zuständig ist die Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Weitergehende Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Wenn Sie wahlberechtigt sind, sind Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt und erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über:
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihr Wahllokal mit.
Bei der Bundestagswahl 2025 haben Sie zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Dieses System ist auch als personalisierte Verhältniswahl bekannt. Es kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag.
Die Wahlrechtsreform 2023 führte eine wichtige Veränderung ein: Die Zahl der Abgeordneten wird gesetzlich auf 630 Personen beschränkt.
Mit der Erststimme wählen Sie direkt eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben.
Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte.
Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
Parteien müssen bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können.
In welches Wahllokal Sie gehen können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie können dort am 23. Februar 2025 zwischen 8 und 18 Uhr wählen gehen. Vergessen Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument nicht!
Achtung! Im Stadtteil Aldingen gibt es 2 neue Wahllokale. Alle, die bisher in der Wilhelm-Keil-Schule (Gemeinschaftsschule, Schulgelände der Grund- und ehemals Hauptschule) wählen konnten, gehen nun ins Haus der Bürger, Neckarstraße 56, Stadtteil Aldingen.
Wir beantworten Sie gerne: buergerbuero(at)remseck.de
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt. Die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 und Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt.
Bei den Europawahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament.Das Europäische Parlament hat insgesamt 720 Mitglieder, die die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene vertreten. Deutschland wird dabei von 96 Abgeordneten vertreten.
Rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte aus der Region Stuttgart wählen die Regionalversammlung. Sie ist eine Art „Parlament der Region Stuttgart“.
Die Versammlung besteht aus mindestens 80 und höchstens 96 Regionalrätinnen und Regionalräten.
Sie entscheidet u. a. über den Regionalplan und die Planung des Landschaftsparks, Tourismus- und Wirtschaftsförderung sowie Messe, Kultur- und Sportförderung der Region.
Eine wichtige Aufgabe ist auch die Planung des Verkehrs in der Region.
Jeder der 35 Landkreise in Baden-Württemberg wählt auch einen Kreistag.
Er ist die Vertretung des Volks auf Landkreisebene und das Hauptorgan des Landkreises.
Der Landkreis Ludwigsburg übernimmt Aufgaben, die zwischen den Gemeinden anfallen wie Verbindungsstraßen und den Busverkehr, Krankenhaus und die Müllabfuhr. Auch die Zulassung von Kraftfahrzeugen liegt beim Landkreis Ludwigsburg.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger sowie Hauptorgan der Stadt. In Remseck können 26 Mitglieder für den Gemeinderat gewählt werden.
Der Gemeinderat entscheidet zum Beispiel über den Bau eines Kindergartens, neue Baugebiete und über den städtischen Haushalt. Der Gemeinderat kümmert sich zudem um den Erhalt der städtischen Gebäude, Einrichtungen und Straßen.
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfinden.
Leitung
Fachbereich Bürgerdienste, Ordnungsverwaltung, Fachgruppe Straßenverkehr +1 Weitere
Leitung
Fachgruppe Bürgerbüro, Standesamt