Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung ist nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) für die Stadt Remseck am Neckar sowie alle Großen Kreisstädte und Stadtkreise verpflichtend. Remseck am Neckar hat die Kommunale Wärmeplanung Ende 2023 abgeschlossen, die Fortschreibung erfolgt alle 7 Jahre.

Es handelt sich bei dieser kommunalen Wärmeplanung um ein informelles, strategisches Instrument. Der erstellte kommunale Wärmeplan hat, zum jetzigen Zeitpunkt, keine daraus folgende rechtliche Außenwirkung.

Die kommunale Wärmeplanung für Remseck am Neckar ist somit ein strategisches Instrument, um den langfristigen Umbau der Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu entwickeln und dabei die lokale Situation bestmöglich zu berücksichtigen. Als Ziel gibt das Klimaschutzgesetz vor, bis spätestens im Jahr 2040 die Treibhausgas-Emissionen im Wärmebereich klimaneutral zu erzeugen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch damit Restemissionen von Treibhausgasen verbunden sein werden, diese sollten dann jedoch durch die Bindung von Treibhausgasen auf der Gemarkung von Remseck am Neckar abgedeckt werden.

Mit der kommunalen Wärmeplanung für Remseck am Neckar wird herausgearbeitet, welche Siedlungsgebiete perspektivisch mit welchen Wärmesystemen versorgt werden könnten.
Konkrete Aussagen auf der Ebene von einzelnen Gebäuden sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

Der Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung für Remseck am Neckar (Vorlage 201/2023) durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 12. Dezember 2023 löst keine Pflicht zur Änderung der vorhandenen Heizungsart aus. Bestehende Heizungen können weiterbetrieben und repariert werden.

Das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) trat zum 1.Januar 2024 in Kraft. Die gemäß Landesrecht in Baden-Württemberg erstellten Wärmepläne erfüllen die darin enthaltene Pflicht zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne und haben Bestandsschutz (§ 5 WPG). Die Wärmeplanung erfüllt hiermit eine zentrale Informationsfunktion bzgl. des gemeindlichen Planungswillens für die Allgemeinheit.

Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gebäudeenergiegesetz des Bundes (GEG des Bundes) regelt unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung:

Für Neubaugebiete (GEG des Bundes):
Es sind ab 1. Januar 2024 ausschließlich Heizungen erlaubt, die zumindest 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für Bestandsgebiete und Baulücken in Bestandsgebieten (GEG des Bundes):
Bei Heizungstausch sind ab 1. Juli 2028 ausschließlich Heizungen erlaubt, die zumindest 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wichtig ist, dass Sie bereits heute aktiv werden, denn für die Wärmewende in Remseck am Neckar braucht es neben der Wärme aus erneuerbaren Energien viele sanierte Gebäude, damit der Energieverbrauch deutlich geringer wird.

Dabei geht es bei der Sanierung um gemeinsamen Klimaschutz, sowie um das Einsparen von Energiekosten, die Wertsteigerung einer Immobilie und eine angenehme Wärme im eigenen Zuhause.

Informationen rund um das Vorgehen, bei Sanierungen sowie im Neubau und zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie u. a. über die Beratungsangebote der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V., die in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Für die geförderten durch die Beratenden der LEA durchzuführenden Checks, im Rahmen einer aufsuchenden Beratung, ist i. a. eine Selbstbeteiligung von 30 Euro zu bezahlen.

Terminvereinbarung LEA Bauberatung Energie sind unter Telefon +49 7141 68893-0.

Weitere Energieberaterinnen und -berater im Netzwerk der LEA bzw. in der Auflistung der Deutschen Energie-Agentur GmbH finden Sie ebenfalls über die Homepage der LEA.

Zum Herunterladen:

Abschlussbericht: Remseck am Neckar – Kommunale Wärmeplanung

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