Sanierungsgebiet Hochberg II

Wissenswertes für Eigentümer, Mieter und Pächter im Sanierungsgebiet

Der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar hat in seiner Sitzung vom 26. September 2023 für das Untersuchungsgebiet „Hochberg II“ die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

  • Revitalisierung und Stärkung des Ortskerns durch bauliche Umgestaltungen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und zur Schaffung von Begegnungsräumen
  • Anpassung der Strukturen an den demographischen Wandel
  • Verbesserung der Verkehrssituation in der Hauptstraße, insbesondere durch eine Neuordnung im Bereich der Engstelle sowie eine bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenrandbereiche und der Gehwege
  • Aufwertung und Verbesserung der Wegebeziehungen sowie Umgestaltung weiterer Straßen und Verkehrsflächen
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Verbesserung des Stadtklimas durch die angepasste Gestaltung öffentlicher Plätze
  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden zur Anpassung an aktuelle Standards
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude, bzw. Abbruch nicht mehr zu erhaltender Gebäude mit anschließender Neubebauung

Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden. Dabei wurden auch die Träger öffentlicher Belange, soweit deren Interessen berührt sind, befragt.

Vom Gemeinderat wurde mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen das nachfolgend genannte Fachbüro beauftragt: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH.

Um die notwendigen Erhebungen durchzuführen, wurden die in Frage kommenden Eigentümer, Mieter und Pächter über eine Fragebogenaktion angeschrieben. Die Verteilung bzw. der Versand der Fragebögen ist Ende Februar 2024 erfolgt. 

Diese Erhebungen sind Voraussetzung für eine spätere förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch eine besondere Sanierungssatzung.

Abgrenzungsplan


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