Die neuen Grundsteuerbescheide 2025 werden in den Tagen nach Weihnachten versendet.
Sie basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist.
Zusammen mit den Grundsteuerbescheiden wird eine Beilage versendet, in der alle wichtigen Informationen und Hinweise zu der Grundsteuerreform aufgeführt sind. Diese Beilage wird zusätzlich auf der Homepage der Stadt Remseck am Neckar unter „Grundsteuerreform“ veröffentlicht.
Sofern Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie die Jahreszahlung nicht mehr wünschen, wenden Sie sich bitte über die im Grundsteuerbescheid aufgeführten Kontaktdaten an unsere Mitarbeiter.
Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die Grundsteuer am Fälligkeitstag abgebucht und es erfolgt automatisch die richtige Zuordnung zum Steuerkonto.
Bei Fragen oder Einwendungen zum zugrundeliegenden Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die Stadt ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden. Dies auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen von der Stadt Remseck am Neckar geändert.
Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Remseck am Neckar, Fachgruppe Steuern/Abgaben, telefonisch unter +49 7146 2809-3228 oder +49 7146 2809-3232, die Ihnen gerne zur Verfügung stehen.

Redaktion

Fachbereich Finanzen