Mit den Technischen Diensten der Stadt Remseck am Neckar durch den Winter

Die Technischen Dienste sind im Winter besonders gefordert. Mit über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, drei großen Räum- und Streufahrzeugen und drei Schmalspurfahrzeugen sorgen wir dafür, dass der Verkehr im gesamten Stadtgebiet, trotz Eis und Schnee so gut wie möglich weiter fließt. Unsere Aufgabe ist es zudem, dafür zu sorgen, dass öffentliche Wege, Radwege und Plätze im Winter benutzbar bleiben.

Wir arbeiten nach dem Prinzip des „differenzierten Winterdiensts“. Das bedeutet, dass wir ständig einen Kompromiss eingehen müssen, zwischen Verkehrssicherheit, personeller Leistungsfähigkeit und Umweltschutz.

Von 1. November bis 31. März sind die Mitarbeiter täglich ab 3 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 4 Uhr unterwegs und prüfen, ob ein Einsatz nötig ist. 

Wo räumen und streuen wir?

  • Gefährliche und für den Verkehr wichtige Stellen, sowie Buslinien
  • Wichtige Durchgangsstraßen und so genannte Wohnsammelstraßen für den Individualverkehr
  • Aussiedlerhöfe (Nahversorgung)

Reine Wohnstraßen werden nicht mehr durch uns geräumt und gestreut. Dies wurde vom Gemeinderat lt. Beschluss vom 21.09.2005 mitgetragen. Öffentliche Wege und Plätze räumen und streuen wir von Hand oder mit kleinen Streufahrzeugen.

Oberste Priorität haben dabei Haltestellen, Fußgängerüberwege, Gehwege der städtischen Grundstücke, Verbindungswege und Treppen, wo die Stadt Anliegerin ist.

Welches Streumaterial verwenden wir?

Beim Streuen werden Verkehrssicherheit und Umweltschutz unter einen Hut gebracht. Die Geräte der Streufahrzeuge sind deshalb alle auf dem neuesten Stand der Technik. Sie werden mit Feuchtsalz und Festsalz betrieben. Schon eine Menge von etwa 5 Gramm Salzmischung pro Quadratmeter reicht in der Regel aus, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Damit das Salz nur dort landet, wo es hingehört, kann der Streuradius an den Fahrzeugen genau eingestellt werden. Trotz aller Technik und Arbeitskraft ist eines klar: Im Winter können die Straßen nicht aussehen wie im Sommer: Mit Schnee und Eis muss gerechnet werden!

Wo von Hand geräumt und gestreut wird, benutzen wir eine Mischung aus abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Splitt oder Granulat) und Salz. Auf Salz können wir aus einem einfachen Grund nicht ganz verzichten: Die Fläche der Wege und Plätze, die wir bearbeiten müssen, ist groß. Ohne Salz könnten wir das mit unserem Personal nicht mehr bewältigen – vor allem nicht bei anhaltender Glätte.

Wo von Hand geräumt und gestreut wird, benutzen wir eine Mischung aus abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Splitt oder Granulat) und Salz. Auf Salz können wir aus einem einfachen Grund nicht ganz verzichten: Die Fläche der Wege und Plätze, die wir bearbeiten müssen, ist groß. Ohne Salz könnten wir das mit unserem Personal nicht mehr bewältigen – vor allem nicht bei anhaltender Glätte.

Das heißt: Alle Gehflächen, die an Ihr Grundstück grenzen, müssen von Schnee und Eis befreit werden und zwar so, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Werktags muss bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte müssen Sie auch tagsüber regelmäßig zur Schaufel greifen. Die Räum- und Streupflicht endet um 21 Uhr.

Welches Streumittel verwenden Sie?

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Material wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz ist nur auf Gefällstrecken, Treppen, Rampen und bei Eisregen erlaubt. Denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur soviel Salz wie unbedingt nötig ist (1 Esslöffel ausreichend für 1 m²).

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Räumen Sie Schnee an den Gehwegrand, nicht in die Straßenrinnen, damit bei Tauwetter das Wasser gut ablaufen kann.
  • Bei Straßen ohne Gehweg muss in einer Breite von 1 Meter geräumt und gestreut werden.
  • Wenn wir die Straßen räumen, kann wieder Schnee auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen – das lässt sich leider oft nicht vermeiden.
  • Anfallenden Schnee nicht auf die Fahrbahn werfen.
  • Halten Sie für die Räum- und Streufahrzeuge genug Platz zum Durchfahren frei: Schneepflüge sind 3,50 Meter breit. Das entspricht etwa zwei nebeneinanderstehenden Pkws.
  • Der Kreuzungsbereich sollte großzügig von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden.
     

Für Autofahrerinnen und Autofahrer gilt:

  • Geben Sie Streufahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungen frei.
  • Parken Sie möglichst nah am Fahrbahnrand.


Redaktion

Fachgruppe Ordnungsverwaltung