In den kommenden Wochen bis zur Bundestagswahl werden wir Ihnen wöchentlich weitere Infos über die Wahl zukommen lassen. Sie erfahren alles über die Briefwahl, wie viele Stimmen Sie haben und was Sie bei der Wahl im Wahllokal beachten müssen.

Zeitliche Abwicklung der Briefwahl

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten für die vorgezogene Bundestagswahl beginnt ab Mitte Januar. 

Wer diese Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann Briefwahl beantragen.

Allerdings werden die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst ab ca. 08.02.2025 beim Wahlamt vorliegen. Dies liegt daran, dass der Landeswahlausschuss bis spätestens 30.01.2025 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet. Erst im Anschluss daran kann der Druck der Stimmzettel erfolgen.

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann daher voraussichtlich erst ab Montag, 10.02.2025 begonnen werden. 

Das hat zur Folge, dass zwischen Beantragung der Briefwahlunterlagen bis zur finalen Bearbeitung/Versand bei dieser Wahl unter Umständen bis zu 4 Wochen Zeit vergehen können.

Briefwählern raten wir daher folgendes:

Bitte kalkulieren Sie bis zum Erhalt Ihrer Unterlagen ein längeres Zeitfenster ein. Die eingegangen Briefwahlanträge werden vom Wahlamt mit Nachdruck ab dem 10.02.2025 abgearbeitet. Wir bitten Sie höflichst darum, von Nachfragen zum Versand der Briefwahlunterlagen abzusehen, es sei denn, Sie haben Ihre Unterlagen bis zum 20.02.2025 nicht erhalten oder sind schon zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr an Ihrem eigentlichen Wohnort (z.B. wegen Urlaubsreise) zu erreichen.
Es besteht grundsätzlich voraussichtlich ab dem 10.02.2025 die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt bei der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) zu beantragen und diese dort auch auszufüllen (bitte denken Sie an Ihre Wahlbenachrichtigung).
Anträge von Wählern, deren Unterlagen ins Ausland verschickt werden müssen, werden bevorzugt behandelt und unmittelbar nach Erhalt der Stimmzettel versandt. 
Die Zusendung der Wahlbenachrichtigung muss bis zum 02.02.2025 erfolgt sein. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. +49 7146/2809-1110 oder buergerbuero@remseck.de)

Das Wahlamt (im Bürgerbüro in Remseck am Neckar) ist persönlich zu folgenden Zeiten zu erreichen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr, Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.

Briefwahl beantragen

  • Schriftlich über den Antrag, welcher auf die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Bitte beachten Sie hierbei: Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann im Rathaus in Remseck am Neckar eingeworfen oder abgegeben werden oder Sie schicken ihn in einem ausreichend frankierten Umschlag zurück.
  • Über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie hier: Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse eingeben. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
  • Elektronisch per E-Mail mit Angabe von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Adresse (ggf. abweichende Versandadresse) an buergerbuero@remseck.de oder
  • Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen hier online beantragen. 

Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt.

Redaktion

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit