Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.

Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlon-Veranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte
  • Treibjagden

Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
Je nach Veransta
ltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straße
nverkehrsbehörde.

  • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
  • Die Strecken sind geeignet.
  • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
  • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
  • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
  • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

  • vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
  • Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 21 steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen. 
    Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 21 verfügen.

Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • der antragstellenden Person,
  • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
  • der Polizei.

Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie der Erlaubnis als Bescheid zu.

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde

Sie berücksichtigen unter anderem:

  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
  • Dauer der Einschränkung des Straßenraumes

Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

Widerspruch

Straßengesetz von Baden-Württemberg (StrG):

  • § 16 Absatz 1 Satz 1 Sondernutzung

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

  • § 29 Absatz 2 Übermäßige Straßenbenutzung
  • § 45 Absatz 6Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Information möchten wir Sie über zwei Besonderheiten im Antragsverfahren für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen nach § 29 Abs. 2 StVO informieren.
Zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehören nach der Straßenverkehrsordnung übrigens auch alle privaten Flächen, auf denen ein öffentlicher Verkehr vom Grundstückseigentümer zumindest geduldet wird.
Aufgrund der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Remseck am Neckar für jede Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen das Formblatt „Veranstaltererklärung“ zusammen mit den Antragsunterlagen einzureichen.
Ein Nachweis der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Remseck am Neckar einzureichen. Dieser Nachweis ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung. In der Veranstalterhaftpflichtversicherung müssen die Mindestversicherungssummen nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO bestätigt werden.

keine

10.09.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

  • die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: Stadtverwaltung oder Landratsamt
  • wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt:
    das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
  • wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt:
    das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird