In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes" durchgeführt.

In Remseck am Neckar liegt die Eintragungsliste in der Zeit vom 11. September bis 10. Dezember 2024 zu folgenden Öffnungszeiten im Bürgerbüro aus:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr


Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Redaktion

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit