Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Öffentliche Bekanntmachungen
Grundsteuerreform
Die Grundsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke: 350%
Grundsteuer B (übrige Grundstücke): 265 %
Die Grundsteuer C (Bauland) wird in Remseck am Neckar nicht erhoben. Der Gemeindreat hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 beschlossen, die Änderung in der folgenden Hebesatzsatzung festzuhalten.
Öffentliche Bekanntmachung vom 28.11.2024
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