Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Öffentliche Bekanntmachungen

Grundsteuerreform

Die Grundsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt: 

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke: 350%

Grundsteuer B (übrige Grundstücke): 265 %

Die Grundsteuer C (Bauland) wird in Remseck am Neckar nicht erhoben. Der Gemeindreat hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 beschlossen, die Änderung in der folgenden Hebesatzsatzung festzuhalten. 

Öffentliche Bekanntmachung vom 28.11.2024

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